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Recht

Reglementiertes Gewerbe Wertpapiervermittler: Neue Befähigungsprüfungsordnung am 1. April in Kraft getreten

Wien. Wie schon bisher der Gewerbliche Vermögensberater, ist ab 1.9.2012 auch der Beruf des Wertpapiervermittlers ein reglementiertes Gewerbe in Österreich. Unlängst wurden dabei auch die neuen Befähigungsprüfungsordnungen für Gewerbliche Vermögensberater und Wertpapiervermittler veröffentlicht, die nun mit 1. April in Kraft getreten sind. All dies soll nach den Skandalen der Finanzmarktkrise für höhere Qualitätsstandards bei der Beratung der Kunden sorgen.

„Mit unserer Beratungstätigkeit übernehmen wir dem Kunden gegenüber eine hohe Verantwortung. Die neue Verordnung für Wertpapiervermittler sichert die dazu notwendige hohe Qualität und Kompetenz. Bei der Gewerblichen Vermögensberatung wird der bereits bestehende hohe Standard noch weiter angehoben“, erklärt Wolfgang K. Göltl, Obmann des Fachverbands Finanzdienstleister der Wirtschaftskammer Österreich (WKO) in einer Aussendung.

Begutachtungsverfahren im Jänner 2012

Im Jänner 2012 fand ein Begutachtungsverfahren zu diesem Thema statt, indem über ein Dutzend Einrichtungen ihr Know-How zur Verfügung stellten. Die meisten der Vorschläge seien umgesetzt worden, heißt es.

Als Ergebnis wurde bei der Gewerblichen Vermögensberatung der schriftliche Teil der Befähigungsprüfung um den Gegenstand Privatrecht erweitert und zusätzlich der Zeitrahmen der mündlichen Prüfungen um ein Drittel ausgeweitet.

Auch die von verschiedenen Stellen eingelangten Vorschläge, die Anrechnung für Finanzdienstleistungskaufleute und andere Lehrlinge stark zu reduzieren und den Gegenstand Versicherungen auf die in der Gewerbeordnung verwendeten Begriffe zu reduzieren, wurden umgesetzt.

Die neuen Befähigungsprüfungsordnungen sind auf der Internetseite des Fachverbands der Finanzdienstleister im Volltext veröffentlicht.

Zum Hintergrund: In der Finanzmarktkrise erlitt eine große Zahl von Privatkunden Verluste durch Wertpapier-Investments. Die Frage, ob sie dabei von den Vermittlern schlecht beraten wurden, spielt bei tausenden Schadenersatzprozessen eine entscheidende Rolle. Auf die grundsätzliche Kritik, dass für den Verkauf von Finanzdienstleistungen eine besser Ausbildung nötig sein soll, wurde mit neuen Vorschriften und Ausbildungsprogrammen reagiert – u.a. den hier berichteten.

Link: WKO

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