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Recht

Wolf Theiss erwirkt Rekordbuße bei fehlerhaftem Ausschreibungsverfahren der SVB

Manfred Essletzbichler, Johannes S. Schnitzer ©Wolf Theiss

Wien. Die Anwaltssozietät Wolf  Theiss hat im Zusammenhang mit einem fehlerhaften Ausschreibungsverfahren für einen Zeckenschutz-Impfstoff durch die Sozialversicherungsanstalt der Bauern (SVB) die Zahlung einer Rekordgeldbuße erwirkt.

Nach dem Einspruch eines Bieters hatte das Bundesvergabeamt die Zuschlagserteilung gestoppt und gefordert, die vorliegenden Angebote nochmals zu prüfen. Anstatt das Verfahren jedoch wie geboten fortzusetzen, hatte sich die SVB auf eine im Vorjahr getroffene Rahmenvereinbarung mit einem Mitbieter berufen und dort bestellt. 

Nach der Durchführung von zwei teilweise parallel stattfindenden komplexen Vergabekontrollverfahren stellte das Bundesvergabeamt die Rechtswidrigkeit der Bestellung fest und hob den auf Basis dieser Bestellung bereits abgeschlossenen Vertrag mit dem Mitbieter auf, heißt es in einer Aussendung.

Rekordbußgeld auferlegt

Als abschreckende Maßnahme wurde der SVB die Bezahlung des höchsten jemals in Österreich verhängten Bußgelds auferlegt, heißt es. Die genaue Summe wurde nicht bekanntgegeben.

Die Entscheidung ist rechtskräftig, die Sozialversicherung könnte allerdings noch den Verwaltungs- und den Verfassungsgerichtshof anrufen.

Beraten wurde die Antragstellerin von Wolf Theiss-Partner Manfred Essletzbichler sowie Senior Associate Johannes S. Schnitzer.

„Dieser Entscheidung kommt Bedeutung für die gesamte Branche zu. Öffentliche Auftraggeber werden es sich in Zukunft zweimal überlegen, Vergabeverfahren entgegen den gesetzlichen Vorgaben durchzuführen und Bußgelder zu riskieren“, erklärt Manfred Essletzbichler, Leiter der auf Vergaberecht in Österreich und in CEE/SEE spezialisierten Praxisgruppe Regulatory & Procurement.

Link: Wolf Theiss

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