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Business, Recht, Steuer

Vier neue Berufskrankheiten kommen, eine wird gestrichen

Erwin Schrödinger Lokal 1 ©Parlamentsdirektion / Thomas Topf

Parlament. Eine ASVG-Novelle soll die Berufskrankheitenliste modernisieren: Es gibt Neueintragungen und Verfahrensreformen. Das hat Folgen für Leistungen der Sozialversicherung.

Die Einstufung einer Erkrankung als Berufskrankheit hat zur Folge, dass Betroffene Leistungen aus der Unfallversicherung erhalten, z.B. zur Umschulung oder Ausbildung. Mit der von ÖVP und Grünen beantragten ASVG-Novelle ist jetzt unter anderem vorgesehen, die Liste der Berufskrankheiten gänzlich neu zu strukturieren und die Meldung von Berufskrankheiten und Arbeitsunfällen neu zu regeln, wie die Parlamentskorrespondenz berichtet.

So soll die künftige Gruppierung der anerkannten Berufskrankheiten wesentlich zur Übersichtlichkeit der Liste beitragen. Außerdem werden vier Krankheiten neu in die Liste aufgenommen und eine gestrichen. Meldungen über Berufskrankheiten und Arbeitsunfälle sollen künftig vorrangig elektronisch erfolgen.

Die neuen Berufskrankheiten in Österreich

Bei den neu aufgenommenen Krankheiten handelt es sich um das Hypothenar- bzw. Thenar-Hammersyndrom (eine Gefäßschädigung der Hand, die durch schlagartige Bewegungen verursacht wird und beispielsweise bei Handwerker:innen auftritt), um fokale Dystonien bei Instrumentalmusiker:innen – ein neurologische Erkrankung, die zu Muskelkrämpfen bzw. Bewegungsstörungen führt –, um das Plattenepithelkarzinom und aktinische Keratosen, eine Form von Hautkrebs bzw. dessen Vorstufe, durch UV-Exposition sowie um Eierstockkrebs (Ovarialkarzinom) nach Asbest-Kontakt.

Mangels praktischer Relevanz gestrichen werden hingegen Erkrankungen durch Thomasschlackemehl (ein Düngemittel), heißt es weiter. Insgesamt umfasst die Liste damit künftig 73 Krankheiten, die von Staublungenerkrankungen über durch Lärm verursachte Schwerhörigkeit bis hin zu Erkrankungen durch bestimmte chemische Stoffe wie Benzol oder Salpetersäureester reichen.

So wird die Krankheitenliste erstellt

In den Erläuterungen wird darauf hingewiesen, dass die Neuaufnahmen auf Basis einer umfassenden Prüfung der wissenschaftlichen Erkenntnisse und des allgemeinen Forschungsstandes durch eine breit aufgestellte Arbeitsgruppe erfolgten. Dieser gehörten neben Vertreter:innen des Sozial- und des Arbeitsministeriums unter anderem auch Expert:innen der Unfallversicherungsträger und der Österreichischen Gesellschaft für Arbeitsmedizin an. Auch die deutsche Berufskrankheitenliste und Empfehlungen der EU wurden demnach berücksichtigt.

Damit eine Krankheit in die Liste der Berufskrankheiten Aufnahme findet, müssen zahlreiche Kriterien erfüllt sein: Sie reichen von einem klaren kausalen Zusammenhang zwischen Art der Erkrankung und vorhandenen berufsbedingten Expositionen bis hin zur Vorgabe, dass eine bestimmte Krankheit im Zuge beruflicher Tätigkeiten mindestens doppelt so häufig auftritt wie in der Allgemeinbevölkerung.

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