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Recht, Tipps

VKI erwirkt Unterlassungsurteil gegen Werbeaussagen der Handelskette Spar

Julia Jungwirth © VKI Petignat

Wien. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat die Handelskette Spar wegen seiner Werbung für das Stickersammelbuch „Wüsten und Steppen“ auf Unterlassung geklagt.

Der Vorwurf des VKI: Die damit verbundenen Werbeaussagen sollen direkte Kaufaufforderungen an Kinder enthalten und somit gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) verstossen. Das Oberlandesgericht (OLG) Linz hat ein Unterlassungsurteil des Landesgerichts Salzburg bestätigt und eine ordentliche Revision nicht zugelassen.

„Die Entdeckungsreise zu den Wüsten und Steppen beginnt! Hol Dir das Buch dazu“ lautete die Überschrift und darunter war zu lesen „Stickersammelbuch zum Sensationspreis Euro 1,99“. Dazu die Zeichentrickfigur Garfield, der neben einer mit Stickern gefüllten Schatztruhe inmitten einer Wüstenlandschaft lehnte.

2.500 solcher Plakate wurden in 1.400 Standorten der Spar-Filialen aufgestellt. Und weiters Flugblätter an alle Haushalte mit der Aufforderung: „So wird dein Stickersammelbuch voll: Blaue Sticker-Briefchen um nur Euro 0,50 kaufen….“. Eltern bekamen darüber hinaus bei jedem Einkauf ab 10 Euro ein grünes Sticker-Briefchen gratis dazu, heißt es in einer Aussendung des VKI.

Die EU-Richtlinie gegen Unlautere Geschäftspraktiken enthält eine Liste von verbotenen Werbemethoden. In Umsetzung der Richtlinie ist gemäß Ziffer 28 des Anhanges zum Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) eine direkte Aufforderung an Kinder in der Werbung, die beworbenen Produkte zu kaufen oder ihre Eltern oder andere Erwachsene zu überreden, die beworbenen Produkte für sie zu kaufen, unter allen Umständen verboten.

Spar argumentiert gegen die Vorwürfe

Spar argumentierte, dass sich diese Werbung an Erwachsene – insbesondere an Lehrer, Pädagogen und Eltern – und nur im untergeordnetem Ausmaß an Kinder richte. Das OLG Linz urteilte nunmehr als Berufungsgericht, dass hier eine  unlautere Geschäftspraxis vorliege, die zu unterlassen sei.

„Dieses wohlbegründete Berufungsurteil des OLG Linz ist eines der ersten zum Thema des Verbotes von Kinderwerbung in Österreich. Es begründet sehr ausführlich, weshalb hier Kinder und nicht Erwachsene die Zielgruppe der Kaufaufforderung sind. Damit wird ein wichtiges neues Kapitel für den Konsumentenschutz in der Praxis eröffnet – der Schutz der Kinder vor aggressiver Werbung“, erklärt Julia Jungwirth, zuständige Juristin im VKI.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig; die ordentliche Revision wurde nicht zugelassen. Die Handelskette Spar hat sich bis dato nicht zu dem Urteil geäußert.

Link: VKI

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