Wien. Wer mit dem Auto in den Urlaub fährt, muss viele Bestimmungen beachten, die teilweise stark von den österreichischen Gepflogenheiten abweichen. Vor allem die Straßenbenützungsgebühren regeln die einzelnen Länder zum Teil sehr unterschiedlich.
Zur Vermeidung unliebsamer Überraschungen sollten sich deswegen Reisende vorab über die Mautgebühren im Ausland informieren, warnt der ÖAMTC und analysiert die in Europa geltenden Bestimmungen.
So ist zum Beispiel ab der österreichisch-italienischen Grenze bei Thörl-Maglern für eine Fahrt nach Rimini zusätzlich eine Streckenmaut von rund 38 Euro pro Richtung fällig, heißt es in einer Aussendung.
„Nach der jüngsten Mauterhöhung im Juni kommt auch eine Fahrt nach Split in Kroatien teuer. Im Vorjahr kostete die Autofahrt noch knapp 28 Euro, mittlerweile sind dafür rund 30 Euro pro Strecke fällig. Dazu kommen noch 15 bzw. 30 Euro für die slowenische Wochen- bzw. Monats-Vignette“, erklärt ÖAMTC-Reiseexpertin Silvie Bergant.
Vignettenpflicht
Nicht nur in Österreich muss eine Vignette geklebt werden: ebenso in der Schweiz, Bulgarien und Slowenien.
Auch in Tschechien und der Slowakei ist die Vignette vorgeschrieben, allerdings nicht für Motorräder. Ein elektronisches Vignettensystem gibt es in Ungarn und Rumänien. Dort erhält der Lenker nach Bezahlung und Angabe des Fahrzeugkennzeichens einen Beleg, den er unbedingt aufbewahren sollte.
Vignetten für Slowenien und die Schweiz sowie die Viacard zur Bezahlung der italienischen Maut sind bei allen ÖAMTC-Stützpunkten erhältlich. Die Slowakei-Vignette gibt es bei den Stützpunkten in Wien, Niederösterreich und dem Burgenland, die tschechische Vignette in der ÖAMTC-Zentrale am Wiener Schubertring.
Die ungarische E-Vignette kann man bei der ÖAMTC-Grenzdienststelle Nickelsdorf beziehen.
Streckenbezogene Maut
Viele europäische Staaten berechnen die Gebühr für die Straßenbenützung nach Streckenlänge. In Ländern wie Italien, Frankreich, Spanien, Portugal, Kroatien, Serbien, Mazedonien, Griechenland, Türkei, Polen und Norwegen gibt es fixe Mautstellen, an denen bezahlt wird.
Auch die Zahlungsmodalitäten können unterschiedlich sein: In Italien werden neben Bargeld auch gängige Kreditkarten akzeptiert, in Frankreich muss bei einigen Stationen die Gebühr bar in einen Trichter geworfen werden. Wechselgeld bekommt man nicht zurück.
Sondermauten
Reisende sollten im Urlaubsbudget auch Sondermauten einplanen, die in manchen Ländern zusätzlich zur Vignettenpflicht oder streckenbezogenen Maut anfallen können. In manchen Städten, beispielsweise in London, ist die Einfahrt ins Zentrum gebührenpflichtig.
„In Deutschland gibt es mittlerweile in mehr als 50 Städten Umweltzonen. Nur Autos, die beim Schad- und Feinstaubausstoß bestimmte Grenzen nicht überschreiten, dürfen in die Zone“, erklärt Bergant. Als Nachweis dient eine kostenpflichtige Umweltplakette, die in Österreich bei einzelnen Stützpunkten der Automobilklubs erhältlich ist.
Tunnel- und Brückengebühren
Bei vielen europäischen Tunnels und Brücken fallen Sondergebühren für die Benützung an, die das Urlaubsbudget stark belasten können. Italien und Frankreich sind zum Beispiel durch den Mont-Blanc-Tunnel sowie den rund 13 Kilometer langen Fréjus-Tunnel verbunden. Die einfache Durchfahrt ist mit zusätzlichen Kosten von 38,90 Euro eine kostspielige Angelegenheit.
Auch die Fahrt durch den Großen St. Bernhard-Tunnel zwischen Italien und der Schweiz ist nicht gebührenfrei.
„In Griechenland wird das auf dem Festland gelegene Rion mit Antirion auf dem Peloponnes durch eine acht Kilometer lange, mautpflichtige Brücke verbunden.
Auch für die Überquerung der dänischen Storebaelt-Brücke, die den Autoverkehr zwischen Kopenhagen und dem kontinentalen Landesteil ermöglicht, werden Gebühren eingehoben.
Teuer wird die Autofahrt auch bei Benützung der Öresund-Brücke nach Schweden, hier bezahlt man 43 Euro für die einfache Fahrt.
Hohe Strafen bei Mißachtung
„Mautprellen oder Vignetten nicht zu kleben, sind übrigens keine Kavaliersdelikte. In Slowenien werden zum Beispiel für Vignetten-Sünder bis zu 800 Euro Strafe fällig. In der Slowakei ist eine Strafe vom dreifachen des Vignettenpreises vorgesehen, wenn man zu kleben vergisst. Aber auch der zehnfache Preis ist möglich“, warnt Bergant abschließend.
Link: ÖAMTC
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