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Bildung & Uni, Recht

Juristen der Uni Wien beraten die EU-Kommission beim Kampf gegen internationalen Drogenhandel

Andrea Lehner, Robert Kert ©Uni Wien

Wien. Die EU sagt dem illegalen Drogenhandel verstärkt den Kampf an. Ein neues Rechtsinstrument soll den Rahmenbeschluss von 2004 ersetzen.

Dafür hat sich Brüssel wissenschaftlichen Rat bei der Universität Wien geholt: Die Strafrechtler Robert Kert und Andrea Lehner haben die Rechtslage zum Drogenhandel europaweit untersucht und die Auswirkungen eines möglichen neuen Rechtsinstruments analysiert. Sie empfehlen u.a. den Ausbau der Kronzeugenregelung.

Im Auftrag der Europäischen Kommission haben Robert Kert und seine Projetmitarbeiterin Andrea Lehner vom Institut für Strafrecht und Kriminologie der Universität Wien eine europaweite Studie durchgeführt und die Mittel zur Bekämpfung des Drogenhandels in den Mitgliedstaaten erhoben.

Auf Basis von 27 Länderberichten und nationalen Befragungen – im Rahmen des „European Criminal Law Academic Network“ (ECLAN) – haben sie die Auswirkungen des Rahmenbeschlusses von 2004 zur Angleichung der nationalen Rechtsordnungen im Bereich des Drogenhandels analysiert, heißt es in einer Aussendung.

Das Ergebnis: Der Rahmenbeschluss hat sich nicht merkbar auf die Drogenhandelssituation ausgewirkt. „Die EU-Staaten haben keine oder nur minimale Änderungen durchführen müssen“, so der wissenschaftliche Leiter Robert Kert, der gemeinsam mit Andrea Lehner Vorschläge für effektivere Inhalte eines neuen Rechtsinstruments ausgearbeitet hat.

Unterschiede zwischen den Mitgliedsstaaten

Die unterschiedlichen nationalen Zugänge zur Drogenpolitik erschweren die Angleichung der Strafen. Der Rahmenbeschluss von 2004 legte deshalb nur die unteren Limits bei Höchststrafen fest – nach oben sei alles offen, heißt es.

So bedrohen manche Länder – etwa Griechenland oder Großbritannien – den Handel mit kleinen Drogenmengen mit lebenslangen Freiheitsstrafen, während andere nur ein Jahr vorsehen.

Da im Bereich der Grunddelikte bzw. des Straßenhandels kein europäischer Konsens zu erwarten ist, halten es die beiden Juristen für sinnvoll, dass sich Maßnahmen der EU  auf „schwere“ Drogenhandelsdelikte beschränken.

Hier bestehe nicht die Gefahr, dass das Rechtsinstrument bis zum kleinsten gemeinsamen Nenner aufgeweicht wird. Dafür müsse aber zuerst auf EU-Ebene definiert werden, was als schweres Drogendelikt gilt: Ist die Menge der Drogen, ihr Wert oder der Profit ausschlaggebend?

„Auch wenn es im Bereich der Strafen große Unterschiede gibt, ist eine weitere Angleichung auf EU-Ebene nicht notwendig“, meint Kert. Zum einen seien die Strafen schon hoch genug und zum anderen zeigen kriminologische Studien, dass die Höhe der angedrohten Strafe keine Auswirkungen auf die Kriminalitätsraten hat.

Empfehlung für unionsweite Kronzeugenregelung 

Die EU könnte auch bei der Beweiserhebung und Kronzeugenregelung unionsweite Regeln schaffen: „Kronzeugen sind wichtig, um an die Hintermänner zu kommen – alle EU-Staaten brauchen eine solche Regelung“, meint Kert.

Link: Juridicum

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