Legal Tech & Tools. Ab 1.10.2023 werden Rechtsakte im EU-Amtsblatt einzeln statt gesammelt veröffentlicht. Sie sollen damit schneller verfügbar sein. Mehr individuelle Einstellmöglichkeiten kommen auch.
„Das Amtsblatt einzeln pro Rechtsakt“, kündigt EUR-Lex, das Rechtsportal der Europäischen Union, die Neuerung an. Konkret werden ab dem 1. Oktober 2023 die Rechtsakte im offiziellen Amtsblatt der Europäischen Union einzeln veröffentlicht. Das Amtsblatt besteht damit nicht mehr aus einer Sammlung von Rechtsakten mit einem Inhaltsverzeichnis, sondern jeder Rechtsakt werde als einzelnes, verbindliches Amtsblatt im PDF-Format publiziert.
Die Hoffnungen
Die rechtsakteweise Veröffentlichung soll eine raschere Veröffentlichung und mehr Flexibilität bringen. Zusätzliche Funktionen für die Nutzerinnen und Nutzer sollen ebenfalls kommen; demnach sollen verschiedene Ansichten möglich sein und die Darstellung werde anhand neuer Kriterien individuell anpassbar.