Hamburg. Die internationale Anwaltssozietät White & Case LLP hat für Hapag Lloyd durch Klage vor dem Bundesgerichtshof nach eigenen Angaben einen Erfolg erzielt: Der BGH hat entschieden, dass die „5 Sterne Superior“-Auszeichnung des als ZDF-„Traumschiff“ bekannten Kreuzfahrtschiffs MS Deutschland wettbewerbswidrig ist.
Die strittige Auszeichnung wurde der MS Deutschland bereits 2005 verliehen.
Der BGH (BGH I ZR 1/12) bestätigte nun jedoch ein Urteil des Landgerichts Berlin vom August 2010, wonach die Bezeichnung unzulässig sei. Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) hatte der MS Deutschland 2005 als bislang einzigem Kreuzfahrtschiff überhaupt die Auszeichnung „5 Sterne Superior“ verliehen.
Einer Wettbewerbsklage der Hamburger Reederei Hapag-Lloyd Kreuzfahrten gegen den Dehoga hatten die Berliner Richter stattgegeben, unter anderem weil Komfort und Ausstattung des Schiffs diese Auszeichnung nicht rechtfertigten, wie es heißt. Der Dehoga legte gegen das Urteil Rechtsmittel ein.
Auch gegen Dachverband
„Mit ihrer Entscheidung teilen die BGH-Richter unsere Sicht, dass auch ein Dachverband wie der Dehoga für wettbewerbswidrige Klassifizierungen im Einzelfall haftbar gemacht werden kann. Der lange Atem unserer Mandantin hat sich gelohnt“, so Matthias Kloth von White & Case in einer Aussendung. Das Hamburger White & Case Team bestand aus den Local Partnern Dr. Matthias Kloth (IP) und Dr. Justus Herrlinger (Antitrust) sowie Partner Prof. Dr. Christian Rohnke (IP).
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