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Recht

Anwaltstag 2013: „Überwachung bringt nicht einen Hauch mehr Sicherheit“, so ÖRAK-Präsident Wolff

Rupert Wolff ©ÖRAK/N.Formanek
Rupert Wolff ©ÖRAK/N.Formanek

Klagenfurt. Der Anwaltstag 2013 in Klagenfurt hat begonnen. In sei­ner Eröff­nungs­rede ortet Rupert Wolff, Präsident des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages (ÖRAK), Ver­bes­se­rungs­be­darf in mehreren Berei­chen.

Handlungsbedarf sieht der ÖRAK-Präsident unter anderem im Bereich Überwachung und Terrorismusbekämpfung, bei Strafverfahren, Gerichtsgebühren sowie im Sachwalterrecht: „Sollten wir nicht im Jahr 2013 die Befugnis zur Ausübung einer Gewerbstätigkeit von der Eintragungsgebühr befreien und lieber froh sein, dass es einen weiteren Erwerbstätigen gibt?

Die Verschärfungen der letzten Jahre im Bereich Überwachung brächten nicht einen „Hauch von mehr Sicherheit, dafür aber eine massive Einschränkung der Errungenschaften der zivilisierten Welt. Sie bringen Vorverurteilungen, ein Untergraben der Unschuldsvermutung und können in letzter Konsequenz zu einem Polizei- oder auch Justizstaat führen. Beides ist jedenfalls eines nicht: ein Rechtsstaat“, so Wolff.

Der ÖRAK-Präsident fordert in diesem Zusammenhang die Einsetzung einer unabhängigen Expertenkommission zur Evaluierung der Verschärfungen im Bereich Überwachung und Terrorismusbekämpfung sowie eine Änderung der betreffenden Rechtsvorschriften auf Basis der Empfehlungen einer Expertenkommission.

„Waffengleichheit in Strafverfahren“

Auch im Bereich des Strafverfahrens ortet Wolff Handlungsbedarf: „Sowohl im Ermittlungsverfahren, als auch im Haupt- und Rechtsmittelverfahren mangelt es an Waffengleichheit und Rechtsstaatlichkeit.“

Er plädiert für eine Stärkung der Beschuldigtenrechte im Ermittlungsverfahren und bezeichnet die Situation der Sachverständigen als „nicht länger hinzunehmende Schieflage“.

„Die Stellung von Privatgutachten muss auf echte rechtsstaatliche Standards angehoben werden. Dafür ist es erforderlich, grundsätzlich die Beiziehung von Privatgutachtern zu ermöglichen, die Verlesung von Privatgutachten zuzulassen und die Einvernahme des Privatgutachters im Hauptverfahren zu gewährleisten“, so Wolff. Außerdem müsse eine „funktionierende Überprüfungsmöglichkeit“ der Beweiswürdigung von Schöffen- und Geschworenengerichten geschaffen werden.

Zudem sei es überfällig, den durchgängigen elektronischen Strafakt einzuführen und den Pauschalersatz der Verteidigungskosten bei Freispruch im Strafverfahren sachgerecht anzuheben.

Die derzeit vorgesehenen Pauschalbeträge stünden in keinem Verhältnis zu dem Schaden, der den Betroffenen widerfährt, so Wolff.

Reform der Gerichtsgebühren

Als „im 21. Jahrhundert nicht mehr zeitgemäß“ bezeichnet Wolff das aus dem Jahr 1850 stammende Gebührengesetz, das auf eine Papierverbrauchssteuer aus den Niederlanden zurückgeht, und nennt Beispiele: „Ist es noch gerechtfertigt, von den Adoptiveltern ein Prozent ihres Vermögens als Gebühr anlässlich der Adoption einzuheben? Sollten wir nicht die Erteilung der Befugnis zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit von einer Gebühr befreien und lieber froh sein, dass es einen neuen Erwerbstätigen gibt? Könnten wir nicht im Jahr 2013 den Bergführerpass, die Trägerlegitimation, die Enterdigungsbewilligung, den Leichenpass und das Ansuchen auf Änderung des Familiennamens gebührenfrei stellen?“.

Das Gebührengesetz sei ein Relikt aus dem vorvorigen Jahrhundert und heute nur noch als „Stallung“ anzusehen, in der der „Amtsschimmel fröhliche Urständ“ feiert, so Wolff.

Auch die Gerichtsgebühren bezeichnete Wolff angesichts des Überdeckungsgrades der österreichischen Justiz als „ungebührlich“.

Reform des Sachwalterrechts

„Es ist eine der wesentlichen Aufgaben des Staates und der Gesellschaft, jene Mitbürger nicht im Stich zu lassen, die nicht mehr für sich selbst Handlungen setzen und Entscheidungen treffen können“, so Wolff. Der Umgang des Staates mit besachwalteten Menschen müsse daher dringend verbessert werden.

Rechtsanwälte seien aber keine Sozialarbeiter und auch keine Experten in der Personenfürsorge: „Tagtäglich aber werden Rechtsanwälte in solchen Fällen zu Sachwaltern bestellt. Im Unterschied zu allen Anderen können Rechtsanwälte und Notare eine Sachwalterschaft nicht ablehnen und müssen bis zu fünf derartige Fälle übernehmen. So schreibt es das Gesetz vor. Ein Gesetz, das nicht mehr den Gegebenheiten unserer Zeit entspricht und den Bedürfnissen der Betroffenen längst nicht mehr gerecht wird“, so Wolff.

Genauso unangemessen sei es, von Rechtsanwälten zu verlangen, die Grundversorgung der Besachwalteten unentgeltlich zu übernehmen, wie es derzeit der Fall ist.

„Freiwilligkeit und Eignung haben im Vordergrund zu stehen, ebenso wie eine angemessene Entschädigung. Nur jene Kolleginnen und Kollegen, die sich selbst dazu bekennen, Sachwalterschaften mit Personenfürsorge zu übernehmen, sollen auch dafür herangezogen werden“, forderte der ÖRAK-Präsident. Außerdem sei es notwendig, die Angehörigenvertretung auszuweiten und ein Äußerungsrecht von Angehörigen einzuführen.

„Kein Abwälzen rechtspolitischer Entscheidungen auf Gerichte“

Warnende Worte fand der ÖRAK-Präsident in Anbetracht „der Angst der modernen Politik, wichtige rechtspolitische Entscheidungen zu treffen“. Dies führe dazu, dass die Rechtsprechung mehr und mehr das Parlament als Gesetzgeber ablöst.

„Das ist unzumutbar für die Richterinnen und Richter und unzumutbar gegenüber den Bürgern. Rechtssicherheit geht vom Gesetzgeber aus. Wesentliche rechtspolitische Entscheidungen dürfen nicht länger von der Politik auf die Gerichte abgewälzt werden“, mahnt Wolff.

Beispiele für fehlenden Gestaltungswillen der Politik seien etwa die „längst fällige“ Reform des Mietrechtes, eine „zeitgemäße“ Reform des Pflichtteilsrechtes, die „seit Jahren schubladisierte Einführung von Gruppenklagen“, das Schadenersatzrecht, aber auch das Urheberrecht.

Zugleich fordert Wolff auch die Einhaltung rechtsstaatlicher Standards bei der Gesetzwerdung. „Die Bürger haben ein Recht auf Nachvollziehbarkeit“, so Wolff.

Es sei an der Zeit, ein transparenteres Gesetzwerdungsverfahren und verbindliche „Good Governance“-Regelungen einzuführen.

Link: Anwaltstag

Link: ÖRAK

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