Wien. Das Jahr 2014 bringt für Autofahrer und andere Verkehrsteilnehmer einige Neuerungen, so der Autoklub ARBÖ.
So kommt unter anderem eine neue Datenbank für Kfz-Begutachtungen nach § 57a, also für das „Pickerl“. Und für Behindertenparkplätze reicht künftig eine Eintragung im Behindertenpass – wobei der Kreis der Antragsberechtigten erweitert wird.In der zu schaffenden zentralen österreichischen Begutachtungsplakettendatenbank (wie der Fachbegriff konkret lautet) sollen in Zukunft sämtliche Informationen betreffend die wiederkehrende Begutachtung der Fahrzeuge automationsunterstützt gespeichert und verwaltet werden, so der ARBÖ.
Parkplätze für Blinde
Ebenfalls neu ist die Abschaffung des bisherigen Parkausweises für Menschen mit Behinderungen gemäß § 29b StVO: Ab 1. Jänner 2014 werden Parkerleichterungen per Zusatzeintragung im Behindertenpass gewährt (z.B. „Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel (…)“). Diese Zusatzeintragung kann laut ARBÖ nicht nur von gehbehinderte Personen beantragt werden, sondern auch von Menschen mit anderen Beeinträchtigungen. Es kommen beispielsweise künftig auch die Begleitfahrzeuge von blinden oder hochgradig sehbehinderten Menschen in Frage.
Zuständig für die Neueintragungen ist das Bundessozialamt; alte Parkausweise bleiben vorläufig gültig, sofern sie nach dem 1. Jänner 2001 ausgestellt wurden. Vor 2001 ausgestellte Parkausweise verlieren mit Jahresende 2015 ihre Gültigkeit.
Link: ARBÖ