Wien. Für Umsätze aus der Lieferung von Videospielkonsolen, Laptops und Tablets kommt es ab 1. Jänner 2014 zum Übergang der Steuerschuld und damit zur Ausweitung des Reverse-Charge-Mechanismus, so KPMG.
Dem Reverse-Charge-Prinzip unterliegen außerdem einige andere Waren.
Beispielsweise sind auch Lieferungen von Gas und Strom an Wiederverkäufer betroffen – und ebenso Gold als Investmentobjekt, so die KPMG.
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