Wien. Dellen, Glasbruch und Schmauchspuren – die Silvesternacht hält für Autofahrer böse Überraschungen parat.
Wenn es zu einem Schaden kommt, sollte man dies der Versicherung so rasch wie möglich melden – nämlich längstens innerhalb einer Woche, so ÖAMTC-Chefjurist Martin Hoffer. Ein beigelegter Polizeibericht sei dabei oft nützlich.
„Sachschäden, die durch Silvesterraketen, Kracher und ähnliches verursacht werden, sind meist in der Haushalts-, Gebäude- oder Kfz-Kaskoversicherung des Geschädigten gedeckt“, so der ÖAMTC-Chefjurist in einer Aussendung.
Bei Brand- oder Explosionsschäden am eigenen Auto bezahle eine Kfz-Teilkaskoversicherung die entstandenen Schäden. Meist wird aber ein Selbstbehalt fällig, so Hoffer.
Vandalismus meist nur von Vollkasko gedeckt
„Vandalismusschäden, die durch bösartige Absicht Unbekannter entstanden sind, werden hingegen meist nur von der Vollkaskoversicherung gedeckt“, so Hoffer.
Auch hier müsse man mit Selbstbehalten rechnen. Klarheit kann ein Blick in die Versicherungsbedingungen schaffen.
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