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Business, Recht

Finanzmärkte dürfen von EU strenger gemaßregelt werden: EuGH bestätigt Leerverkaufsverbot

Luxemburg/London/Wien. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit einer heute verkündeten Entscheidung eine Lanze für die strengere Regulierung der Finanzmärkte gebrochen: Er wies – laut Beobachtern durchaus überraschend – eine Klage der britischen Regierung gegen die Leerverkaufsverbote durch die EU-Marktaufsichtsbehörde ESMA in vollem Umfang ab.

Die ESMA und die Finanzmarktaufsichten vieler europäischer Länder haben mit solchen Verboten in der Finanzkrise hochspekulative Wetten auf fallende Kurse bei Wertpapieren untersagt. Zu Recht, so der EuGH. Befürworter der strengeren Aufsicht orten jetzt Rückenwind für das bald erwartete nächste grundsätzliche EuGH-Urteil: das zur Finanztransaktionssteuer.

„Die Befugnis der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde, in dringlichen Fällen auf den Finanzmärkten der Mitgliedstaaten einzugreifen, um Leerverkäufe zu regeln oder zu verbieten, ist mit dem Unionsrecht vereinbar“, heißt es in einer EuGH-Aussendung zur Entscheidung (Rechtssache C-270/12).

Die ESMA dürfe derartige Zwangsmaßnahmen treffen, wenn die Stabilität der Finanzmärkte oder des EU-Finanzsystems selbst in Gefahr geraten – allerdings nur dann, wenn zuvor keine nationalen Maßnahmen zur Eindämmung des Problems gesetzt wurden bzw. diese Maßnahmen nicht ausreichen. Die von der ESMA angewandte Rechtsgrundlage (Artikel 114 AEUV) sei dafür die geeignete Rechtsgrundlage.

„Gegen Spekulation“

„Der EuGH hat heute die Klage Großbritanniens in allen Punkten abgewiesen und die Befugnisse der ESMA bei bestimmten Leerverkäufen nicht eingeschränkt“, so die Reaktion von EU-Abgeordneter Evelyn Regner (SPÖ) in Österreich. Die ungezügelte Spekulation habe dazu geführt, dass die Krise in Ländern wie Griechenland befeuert wurde, was zahlreiche Probleme ausgelöst habe. Deshalb habe das Europäische Parlament gegenüber dem Rat durchgesetzt, dass es in diesem Bereich „klare Regelungen gibt, die verhindern, dass einige, wenige Finanzmarktakteure vom Zusammenbruch ganzer Staaten profitieren.“

Das heutige Urteil sei richtungsweisend, man habe „Großbritannien in die Schranken gewiesen, das stets nach Ausnahmen verlangt, nur um den eigenen Finanzplatz zu schützen“, so die EU-Parlamentarierin. Sie weist darauf hin, dass bald auch ein Urteil zur Finanztransaktionssteuer zu erwarten sei – auch hier will Großbritannien Ausnahmen.

Link: EuGH

 

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