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Business, Recht

Immofinanz fühlt sich unfair behandelt, ruft Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte an

Eduard Zehetner © Immofinanz Group
Eduard Zehetner © Immofinanz Group

Wien. Der börsenotierte österreichische Immobilienriese Immofinanz Group glaubt sich „in einer Reihe von Anlegerverfahren mit einer zunehmenden mangelnden Objektivität seitens der urteilenden Richter“ konfrontiert und sieht damit sein Recht auf ein faires Verfahren verletzt.

Dagegen will Immofinanz-Chef Eduard Zehetner nun den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) anrufen. Der heutige Immofinanz-CEO hat die Auslöser für die Anlegerverfahren aus der Dienstzeit seinens Vorgängers Karl Petrikovics geerbt.

Durch hohe Verluste mit Immofinanz- bzw. Immoeast-Aktien in der Ära Petrikovics sehen sich in Österreich viele tausend Anleger geschädigt. Zahlreiche Urteile und Vergleiche verschiedener Instanzen liegen dazu vor.

Nun sieht sich allerdings die heutige Immofinanz unfair behandelt – und wendet sich gegen die Richter bzw. kritisiert die geltende Gesetzeslage. Trotz „offensichtlicher und durch einen Beschluss des Obersten Gerichtshofes (OGH) bestätigter Befangenheit eines mitwirkenden OGH-Richters“ habe man keine Möglichkeit gehabt, diesen Umstand innerstaatlich weiter geltend zu machen, so die Immofinanz in einer Aussendung. Daher rufe man nun den EGMR an.

Zum anderen habe man einen Befangenheitsantrag gegen einen Richter am Handelsgericht Wien wegen nicht objektiver Prozessführung und vorgreifender Beweiswürdigung eingebracht. Der betreffende Richter sei für rund 80 Anlegerverfahren zuständig.

Befangen und dann doch nicht

Die Immofinanz Group sei mit ehr als 70.000 österreichischen Privatanleger sozusagen ein Spiegelbild der Gesellschaft, so Zehetner: „Daher ist anzunehmen, dass sich auch in der österreichischen Richterschaft bzw. in deren Verwandten- und/oder Bekanntenkreis (ehemalige) Immofinanz-Aktionäre befinden, die während der Finanzkrise Verluste mit Immobilienaktien erlitten haben. Für diese Richter gilt, dass sie befangen sind.“

Im konkreten Fall habe ein Richter des OGH vor 2007 über den AWD (heute Swiss Life Select) Aktien der Immofinanz und der Immoeast erworben und war damit persönlich vom Kursverfall der Wertpapiere betroffen. Im Jahr 2009 trat er allfällige Ansprüche gegen die Immofinanz an einen Prozessfinanzierer ab. Aus diesem Grund habe er in der Vergangenheit in Anlegerverfahren zum Themenkomplex „Immofinanz/Immoeast Aktienerwerb“ mehrmals seine Befangenheit angezeigt. Diese sei auch vom OGH in mehreren Entscheidungen bestätigt worden.

Knackpunkt laut Immofinanz: Zu einem späteren Zeitpunkt beschloss der Richter, diese möglichen Ansprüche nicht weiter zu verfolgen. Damit meinte er, keine Notwendigkeit zu sehen, sich neuerlich als befangen zu erklären und wirkte folglich im Vorjahr an einer Entscheidung mit, in welcher der OGH eine Fehlberatung des externen Anlageberaters (AWD) einer Bank (in dem Fall: Aviso Zeta AG; Anm.) zugerechnet hat.

Die Immofinanz habe von der Zusammensetzung des OGH-Senats und der Mitwirkung des offensichtlich befangenen Richters erst mit Zustellung des letztinstanzlichen Urteils erfahren und umgehend eine Nichtigkeitsklage eingebracht. Diese wurde vom OGH allerdings aus formalen Gründen zurückgewiesen, da die geltende Gesetzeslage die Befangenheit eines Richters nach Rechtskraft einer Entscheidung nicht als Nichtigkeitsgrund zulassen wolle (im Gegensatz zur Ausgeschlossenheit eines Richters).

Zehetner: „Wir wenden uns daher an den EGMR, um grundsätzlich aufzuzeigen, dass hier kein faires Verfahren geführt wurde und um eine Diskussion über diese Gesetzeslücke anzustoßen.“ Eine Neuaufrollung des gegenständlichen Verfahrens sei nicht mehr möglich. „Wir wollen allerdings zumindest die uns bis dato entstandenen Kosten zurück erhalten.“

Link: Immofinanz

 

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