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Recht

Ungeliebte Verbraucherrechte-Richtlinie: Unternehmen und Konsumentenschützer unzufrieden

Parlament ©gst
Parlament ©gst

Wien. Die Umsetzung der neuen Verbraucherrechte-Richtline der EU in Österreich rollt an, der aktuelle Entwurf ist aber alles andere als unumstritten. Sowohl Konsumentenschützer wie Unternehmen sind mit vielen Details unzufrieden. So sieht der Mieterbund eine Verschlechterung bestehender Konsumentenrechte, während Energieversorger wie der Verbund ihre ganze Branche falsch erfasst sehen. Besonders umstritten ist, dass die neuen Regelungen über das bestehende Konsumentenschutzgesetz und ein neues Fernabsatz- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) verteilt werden sollen. So unterschiedliche Gruppen wie der VKI, der Haus- und Grundbesitzerverband, die Senioren, der Oberste Gerichtshof (OGH) und Autoklubs stoßen sich daran: sie befürchten Verwirrung und Rechtsunsicherheit.

Amüsant ist die Stellungnahme des Verwaltungsgerichts Wien: Es legt dem Justizministerium nahe, seinen Begutachtungs-Verteiler zu aktualisieren, sei darin doch die Schaffung der neuen Verwaltungsgerichte noch nicht berücksichtigt: immerhin die größte Justizreform der 2. Republik.

Das Wiener Verwaltungsgericht listet gegenüber dem Justizministerium in der Folge dann höchst korrekt auf, für welche Instanzen es seit Jahresbeginn neu zuständig ist (Link). Inhaltlich befürchtet das Wiener Verwaltungsgericht höhere Kosten auch wegen „diverser Musterprozesse“ von Verbraucherschützern.

Rege Diskussion

Innerhalb von drei Wochen sind im parlamentarischen Begutachtungsprozess mehrere Dutzend Stellungnahmen zum aktuellen Gesetzesentwurf eingegangen, auch nach dem Ende der offiziellen Begutachtungsfrist am 28. Februar 2014.

So hält etwa das Finanzministerium fest, dass die Ausführungen „nicht überzeugend scheinen, dass es zu keinen wesentlichen zusätzlichen Verwaltungskosten kommt“. Der ÖAMTC wieder hält die Einführung des neuen FAGG für „entbehrlich und nicht wünschenswert“ und beklagt außerdem, das viele betroffene Institutionen nur eine verkürzte Begutachtungsfrist zugestanden erhielten.

„Allzu engherzig“?

VKI-Rechtschef Peter Kolba ortet die weitverbreitete Befürchtung einer allzu engherzigen Umsetzung. Weit verbreitet ist neben Befürchtungen einer Rechtszersplitterung auch Kritik an der Umsetzung neuer Regeln wie der eines erkennbaren „Bezahlen“-Buttons im Internet (soll Täuschungen verhindern) und der geplanten neuen Inkassoregeln für Verbraucher.

Weithin begrüßt wird freilich der Grundgedanke der Richtlinie, nämlich die Konsumentenrechte an aktuelle Erfordernisse im Internet-Zeitalter anzupassen.

Link: Parlament (Begutachtung)

 

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