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Recht

Hengeler Mueller berät BdB bei Musterbedingungen für Additional Tier 1 Kapitalinstrumente

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Frankfurt. Das deutsche Finanzministerium hat am 10. April 2014 die steuerliche Behandlung von Additional Tier 1 Kapitalinstrumenten, insbesondere von sogenannten „CoCo“-Bonds, auf Grundlage der Musterbedingungen des Bundesverbands deutscher Banken (BdB) bekanntgegeben.

Bei der Erstellung der Musterbedingungen nach den seit Anfang des Jahres in Umsetzung von Basel III in der EU geltenden neuen regulatorischen Eigenmitteldefinitionen gemäß der Capital Requirements Regulation (CRR) wurde der Bundesverband von Hengeler Mueller beraten.

Die Musterbedingungen für Additional Tier 1 Instrumente sehen zwei Typen vor: Ein „write down/write up“-Instrument, bei denen der Kapitalbetrag bei Unterschreiten einer bestimmten harten Kernkapitalquote temporär herabgeschrieben wird, sowie bedingte Pflichtwandelanleihen, die für diesen Fall eine Wandlung in Aktien vorsehen, heißt es in einer Aussendung.

Das Beratungsteam

Das Beratungsteam unter der Leitung von Partner Alexander G. Rang (Bank- und Kapitalmarktrecht) bestand weiters aus Partner Ernst-Thomas Kraft sowie Counsel Mathias Link (beide Steuerrecht).

Link: Hengeler Mueller

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