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Recht

VKI klagte Zahlungsdiensteanbieter, punktet bei zahlreichen Klauseln

Wien. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt im Auftrag des Sozialministeriums bzw. der Arbeiterkammer Kärnten Verbandsklagen gegen drei Zahlungsdiensteanbieter wegen unzulässiger Klauseln in deren Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Im Clinch liegt man konkret mit Diners Club, PayLife und Paybox.

Nun liegen Entscheidungen des Handelsgerichtes Wien (PayLife) und des OLG Wien als Berufungsgericht (Diners Club und Paybox) vor. Der VKI sieht sich bei nahezu allen der eingeklagten typischen Klauseln im Zahlungsverkehr mit Karten oder mit dem Handy vor den Gerichten als siegreich. Alle drei Urteile sind nicht rechtskräftig.

So wurde laut einer Aussendung in den AGB von Diners Club etwa die Klausel, die vorsieht, dass ein Fremdwährungsumsatz zu jenem Wechselkurs umgerechnet wird, der auf der Homepage des Unternehmens aufscheint, als dem Gebot der Neutralität bei der Umrechnung von Fremdwährungen widersprechend angesehen.

Weiters wurden Mahnspesen, die – so die Klausel – auch unabhängig von einem Verschulden des Kunden bei Zahlungsverzug kassiert werden können, als gesetzwidrig angesehen. Auch der Ausschluss der Haftung für reine Vermögensschäden des Kunden sei gesetzwidrig.

In den AGB von PayLife wieder sah das Gericht die Frist von 42 Tagen für eine Reklamation nach Durchführung von Transaktionen als zu kurz an. Nach dem Zahlungsdienstegesetz müsse der Nutzer einen nicht von ihm autorisierten Zahlungsvorgang unverzüglich (nach Feststellung) melden, maximal hat er aber dafür 13 Monate Zeit.

Weiters sah das Gericht eine Verjährung der Ansprüche des Karteninhabers binnen einem Jahr als gesetzwidrig an. Auch der Ausschluss der Möglichkeit die Karte zu sperren, wurde vom Gericht gekippt.

Aufregung um Paybox

Die AGB von Paybox sind seit Herbst 2013 im Visier des VKI: Gestützt auf eine „Verschweigungsklausel“ versuchte Paybox die Kunden durch Schweigen auf eine zugesendete SMS in neue und letztlich entgeltliche Vertragsverhältnisse zu zwingen, wie es heißt. Das OLG Wien bestätige nun die Sicht des VKI, dass die entsprechende Klausel gesetzwidrig und unwirksam sei (weil zu weit formuliert). Diese Vertragsänderungen seien daher unwirksam. Paybox schließt derzeit neue Verträge mit einen Kunden ab.

Jennifer Wassermann, zuständige Juristin im VKI: „Besonders erfreulich ist, dass die Gerichte die schrankenlose Änderung von Klauseln und Entgelten durch Schweigen der Kunden nicht zulassen.“ Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

Link: VKI

 

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