Wien. Um den Sachverständigenbeweis im Strafverfahren, die Grundrechte und Verfassungsänderungen (inklusive der neuen Gesetzesbeschwerde ab 2015), die Schulbehörden-Verwaltungsreform und mehr geht es in aktuellen Neuerscheinungen beim Verlag Manz.
Auch die Verwaltung Wiens, Rückstellungen und Wertminderungen von Anlagegütern und mehr sind Gegenstand aktueller Veröffentlichungen.
„Der Sachverständigenbeweis im Strafverfahren“ (Schwaighofer) widmet sich laut Verlag Fragen wie:
- Wie ist mit dem Anschein der Parteilichkeit des Sachverständigen iZm Art 6 EMRK (fair trial) umzugehen?
- Wie unterscheidet sich die Rechtslage vor und nach dem StPRÄG 2014?
Das Buch beruht auf einem Gutachten, das vom Forschungsinstitut für Rechtsentwicklung in Wien in Auftrag gegeben wurde. Der erste Teil enthält das Gutachten, im zweiten Teil wird die neue, ab 1. 1. 2015 geltende Rechtslage dargestellt und bewertet.
Grundrechte und Wiener Sonderwege
„Handbuch der Grundrechte“(Merten / Papier / Kucsko-Stadlmayer, Hrsg.) widmet sich in der 2. Auflage neu u.a. Verfassungsänderungen, die Grundrechte inhaltlich verändert haben (wie etwa das BVG über die Rechte von Kindern) oder ihre Einklagbarkeit im System der neuen Verwaltungsgerichtsbarkeit betreffen. Bereits mitbehandelt werde der ab 1. 1. 2015 vorgesehene >Parteiantrag< auf Gesetzes- und Verordnungsprüfung beim VfGH.
„Recht und Verwaltung in Wien“ (Holoubek / Madner / Pauer, Hrsg.) will einen Überblick über die vielfältige Gesetzeslandschaft der Bundeshauptstadt bieten: Die Themen reichen von grundsätzlichen Aspekten der Organisation, des Rechtsschutzes und des Wiener Haushalts bis hin zu speziellen Bereichen wie Infrastruktur, Soziales, Bildung, Umweltschutz und Wirtschaft, so der Verlag.
„Die österreichischen Schulgesetze“ (Götz / Münster) haben in der 44. Ergänzungslieferung die Schulbehörden-Verwaltungsreform zum Kernstück, die mit 1. 8. 2014 in Kraft getreten ist. Berücksichtigt werden demnach das Schulbehördenverwaltungsreform- und Rechtsbereinigungsgesetz 2014 sowie die Schulbehördenverwaltungsreform- und Rechtsbereinigungsverordnung 2014.
„Einkommensteuergesetz EStG 1988“ ((Wiesner / Grabner ( Wanke) widmet sich inklusive der 14. Grundlieferung aktuell u.a. § 77 (Lohnzahlungszeitraum), §§ 82-89 (Haftung, Steuerschuldner, Lohnzettel etc.), der LuF-Pauschalierungsverordnung 2015 sowie der Penderverordnung.
„Kondiktion auf Sachen von volatilem Wert“ (Radler) in der Schriftenreihe Bank- und Kapitalmarktrecht widmet sich u.a. folgenden Fragen:
- Wie ist zu verfahren, wenn eine Sache von volatilem Wert (zB ein Wertpapier) zurückgestellt wird?
- Wie wirkt sich die Wertveränderung einer Sache im Rückabwicklungsverhältnis aus?
- Wer hat die Wertminderung des Anlageprodukts zu tragen? Trifft diese stets allein den Verkäufer?
- Hat der Anleger mitunter die Möglichkeit, >gefahrlos< auf Kosten des Verkäufers zu spekulieren, indem er den Vertrag nur im Falle des Wertverlusts der Wertpapiere anficht?
Link: Manz