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Recht

Verwaltungsgerichtshof stutzt E-Control zurück: Behörde zeigt sich gefasst

Walter Boltz ©Anna Rauchenberger / E-Control
Walter Boltz ©Anna Rauchenberger / E-Control

Wien. Der Verwaltungsgerichtshof hat in einer jüngst ergangenen Entscheidung einen Bescheid der Regulierungskommission der E-Control (der Aufsichtsinstanz über die Energiemärkte) in ihrer Funktion als Beschwerdeinstanz aus dem Jahr 2013 aufgehoben. Das Höchstgericht begründet dies damit, dass die durch die einschlägige EU-Richtlinie geforderte Unabhängigkeit sämtlicher Mitglieder der Regulierungskommission bei der Entscheidung nicht gewährleistet war.

„Wir werden dieses Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes eingehend auf dessen Auswirkungen prüfen und mit der Regulierungskommission abstimmen“, so die Vorstände der E-Control, Walter Boltz und Martin Graf in einer Stellungnahme.

Seit einem Jahr nicht mehr aktiv

Seit 1. Jänner 2014 ist die Regulierungskommission nicht mehr als Beschwerdeinstanz tätig; seither entscheidet über Beschwerden gegen Bescheide des Vorstands der E-Control das Bundesverwaltungsgericht, worauf der Verwaltungsgerichtshof in seiner Entscheidung ausdrücklich hinweise.

In dem vom Verwaltungsgerichtshof entschiedenen Verfahren nach dem Gaswirtschaftsgesetz (Zl. 2013/04/0108­9) hatte die Regulierungskommission u.a. der Bundesarbeitskammer (AK) Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Die Bundesarbeitskammer war – wie die Wirtschaftskammer Österreich – auch zur Erhebung von Rechtsmitteln berechtigt, schildert der VwGH die Ausgangslage.

Vor diesem Hintergrund hat der Verwaltungsgerichtshof entschieden, dass die von der Erdgasbinnenmarkt-Richtlinie verlangte Unabhängigkeit der Regulierungskommission von Marktinteressen bzw. von anderen öffentlichen oder privaten Einrichtungen in diesem Verfahren nicht sichergestellt war.

Im konkreten Fall, in dem die Regulierungskommission als Rechtsmittelinstanz entschieden hatte, wird das Verfahren nun vom zuständigen Verwaltungsgericht erster Instanz (Bundesverwaltungsgericht) fortgeführt, heißt es.

Link: VwGH

Link: E-Control

 

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