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Recht

Gegner der Festplattenabgabe freuen sich über den Europäischen Gerichtshof

Luxemburg. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit einer aktuellen Entscheidung (C-463/12) den Befürwortern der Festplattenabgabe den Wind aus den Segeln genommen: Der EuGH entschied im Fall Nokia vs. Copydan, dass für Kopien eines Mustikstücks, für die bereits eine Lizenz erworben wurde, keine nochmalige Vergütung als Privatkopie zulässig ist.

Dies gelte, wenn nach nationalem Recht wirksam eine entsprechende Lizenz eingeräumt werden kann – dies sei in Österreich nach dem Grundsatz der Vertragsfreiheit der Fall, freut sich Thomas Schöfmann, Geschäftsführer von Conrad Österreich und Sprecher der >Plattform für ein modernes Urheberrecht<. Als Anwendungsfall für das EuGH-Urteil gilt etwa der Kauf von Musikstücken im iTunes-Shop.

Keine weitere Vergütung

Der Großteil der legal erworbenen Inhalte sei somit in Österreich von der Vergütung ausgeschlossen. Nachdem auch illegale Kopien vergangenes Jahr vom EuGH von einer Vergütung als Privatkopien ausgeschlossen wurden, schrumpfe der Anwendungsbereich der Privatkopie erneut drastisch, heißt es.

Link: EuGH

Link: Plattform für ein modernes Urheberrecht

 

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