Wien. Der Standardkommentar „B-VG Bundes-Verfassungsrecht“ des Verlags Manz erscheint in 5. Auflage: Erneut werden zahlreiche Lücken geschlossen, wurde doch allein das B-VG seit der Vorauflage nicht weniger als 23 Mal novelliert.
Darunter sind weitreichende Maßnahmen wie die Haushaltsrechtsreform 2008, die Sicherheitsbehördenneustrukturierung 2012 oder zuletzt die Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2014, so der Verlag. Enthalten sind Kommentierungen von B-VG, F-VG, StGG, PersFrG, MRK, VfGG und VwGG.
Die Verfasser
Em. o. Univ.-Prof. DDr. Heinz Mayer lehrte Staats- und Verwaltungsrecht an der Universität Wien und ist nunmehr als Berater der Wiener Rechtsanwaltskanzlei Lansky tätig. Ao. Univ.-Prof. Dr. Gerhard Muzak lehrt Staats- und Verwaltungsrecht an der Universität Wien.
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