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Recht, Tipps

Das Leben nach der VfGH-Entscheidung zu den Sachverständigen

Wien. Im Frühjahr hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) bestimmt, dass ein Sachverständiger, der von der Staatsanwaltschaft im Ermittlungsverfahren eingesetzt wurde, vor diesem Hintergrund im Hauptverfahren vor Gericht aus Befangenheit abgelehnt werden darf. Dieses Urteil hat nicht nur für kommende, sondern auch für laufende Verfahren weitreichende Folgen, die Klienten in unterschiedlichsten Arten treffen können, heißt es bei Kollmann Wolm Rechtsanwälte.

Der Oberste Gerichtshof (OGH) muss die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes nunmehr umsetzen, so die auf Strafrecht spezialisierten Anwälte Lukas Kollmann und Philipp Wolm.

Je nach der gewählten Umsetzung könne es zur Aufhebungen von erstinstanzlichen Verurteilungen kommen. In einem solchen Fall müsste die Hauptverhandlung nochmals durchgeführt werden. In bereits abgeschlossenen Verfahren könnten Erneuerungsanträge eingebracht werden. Die Kosten von neu durchzuführenden Verfahren müssten dann die Betroffenen wiederum allerdings selbst tragen.

Eine teure Angelegenheit?

Einen Kostenersatz gibt es dabei im Strafrecht nur im Falle eines Freispruches und auch hier sorge die Deckelung der Höchstbeträge dafür, dass die tatsächlich angefallenen Kosten in der Praxis nicht abgedeckt werden, warnen die beiden. Interessant werde auch sein, wie erstinstanzliche Gerichte mit Ablehnungsanträgen (gegen die Sachverständigen) umgehen werden.

Allen betroffenen Klienten empfehle man, mit ihren Rechtsberatern passende Strategien für mögliche Szenarien zu besprechen.

Link: Kollmann Wolm

 

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