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Recht

Weisungsrat und Whistleblower-Hotline dauerhaft verankert

Wien. Eine diese Woche vom Nationalrat verabschiedete Novelle zum Staatsanwaltschaftsgesetz gestaltet nicht nur das Weisungsrecht des Justizministers gegenüber der Staatsanwaltschaft neu, es wird auch erstmals eine ausdrückliche gesetzliche Grundlage für die Whistleblower-Hotline bei der Korruptionsstaatsanwaltschaft geschaffen.

Der nunmehr gesetzlich verankerte so genannte Weisungsrat soll den Justizminister in ausgewählten Fällen beraten, etwa wenn oberste Organe einer Straftat verdächtigt werden, ein außergewöhnliches Interesse der Öffentlichkeit an einer Strafsache besteht oder sich der Minister befangen fühlt, berichtet die Parlamentskorrespondenz.

Die Empfehlungen des Gremiums sind nicht bindend, der Minister muss dem Parlament aber berichten, wenn er diesen nicht Rechnung trägt. Weiters neu ist eine Einschränkung der Berichtspflichten der Staatsanwaltschaften, dadurch sollen Verfahren beschleunigt werden.

Link: Parlament

 

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