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Recht

Wenn der OGH Marken wie Kornspitz entfesselt

Linz/Wien. Marken können einen enormen Wert erreichen. Immerhin tragen sie als Produktkennzeichen wesentlich dazu bei, die eigenen Leistungen von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Dass mit einer Marke aber kein Schutz für die Ewigkeit verbunden ist, hat der OGH jüngst in einer vielbeachteten Entscheidung bestätigt, so SCWP Schindhelm.

Bereits im Mai 2010 war von einem Mitbewerber der Antrag eingebracht worden, die österreichische Marke „Kornspitz“ zu löschen. Dies mit der Begründung, dass der Begriff „Kornspitz“ längst kein Produkt eines bestimmten Unternehmens mehr kennzeichnet. Mit Beschluss vom 11.08.2015 hat der OGH der Antragstellerin jetzt in wesentlichen Fragen Recht gegeben: Demnach ist „Kornspitz“ in Österreich die Bezeichnung der Produktgattung des allseits bekannten Gebäcks. Für „Backwaren, feine Backwaren, auch zum Aufbacken vorbereitet“ ging der Markenschutz damit verloren.

Auswirkungen für die Praxis

Nunmehr dürfe jeder Bäcker das typische Gebäck als „Kornspitz“ bezeichnen. Dies auch und vor allem dann, wenn er die Zutaten für den Teig selbst zusammensetzt. Natürlich kann er auch jede Backmischung verwenden.

Für die frühere Markeninhaberin ist das Urteil eine schmerzliche Niederlage, für den Bäckerei-Markt aber eine erfreuliche Verbesserung des Wettbewerbs. Kein Markeninhaber sollte sich also darauf verlassen, dass seine Marke immerwährenden Schutz bietet – ein Risiko, das es in der unternehmerischen Praxis mit zu kalkulieren gilt, warnt SCWP. So sei einerseits der Markt laufend zu beobachten, andererseits müssen Angriffe auf die Marke frühzeitig abgewehrt werden.

SCWP Schindhelm war federführend auf Seiten der Kornspitz-Entfessler am Verfahren beteiligt und setzte sich für ihren Mandanten in einem langjährigen Rechtsstreit durch. Man betreue für zahlreiche Klienten rund 2500 Marken; in der weltweiten Schindhelm-Allianz werden rund 4000 Marken betreut.

Link: SCWP Schindhelm

 

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