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Recht

Präsidenten der Höchstgerichte fordern mehr Geld

VfGH-Präsident Gerhart Holzinger ©VfGH/A.Bieniek
VfGH-Präsident Gerhart Holzinger ©VfGH/A.Bieniek

Wien. Österreichs Höchstgerichte kämpfen nach eigener Aussage mit zu knappen Budgets: Im Budgetausschuss des Nationalrats wurden nun die Voranschläge 2016 von Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshof diskutiert. Die Gerichtspräsidenten erklärten dabei den Abgeordneten, warum die große Herausforderung erst noch kommt.

Diesmal konnten die beiden Präsidenten – Gerhart Holzinger für den Verfassungsgerichtshof und Rudolf Thienel für den Verwaltungsgerichtshof – ihre Budgets selbst vertreten, sie waren in den Ausschuss als Auskunftspersonen geladen, berichtet die Parlamentskorrespondenz.

Laut den Voranschlägen steigen die Ausgaben für den Verfassungsgerichtshof nächstes Jahr geringfügig von 14,83 Mio. Euro (2015) auf 14,86 Mio. Euro (2016), das ist ein Plus von 0,2%. Beim VwGH sind für das Jahr 2016 konkret 19,38 Mio. Euro vorgesehen, was eine Steigerung von 0,1% bedeutet.

Die Trends bei den Verfahren

Sowohl Holzinger als auch Thienel machten eindringlich auf die knappen Finanz- und Personalressourcen aufmerksam. Vor allem beklagte der Präsident des Verfassungsgerichtshofs, dass seinem Haus trotz zweier zusätzlicher Aufgaben – die Gesetzesbeschwerde und Anrufungsmöglichkeiten im Rahmen der parlamentarischen Untersuchungsausschüsse – keine zusätzlichen Mittel dafür zugestanden wurden. Das werde sich auf die Verfahrensdauer auswirken, die in den letzten Jahren gesenkt werden konnte.

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) ist durch neue Aufgabenbereiche mit einem deutlichen Anstieg der Fälle konfrontiert. Das geht zum einen auf die sogenannte Gesetzesbeschwerde zurück. Demnach wird Verfahrensparteien in Zivil- und Strafverfahren die Möglichkeit eingeräumt, sich direkt an den Verfassungsgerichtshof zu wenden, wenn sie die Verfassungsmäßigkeit von im Verfahren anzuwendenden Gesetzen anzweifeln. Weiters können Gesetze künftig von jedem ordentlichen Gericht wegen Verfassungswidrigkeit beim VfGH angefochten werden.

Laut Präsident Holzinger ist man ursprünglich von rund 150 zusätzlichen Gesetzesprüfungen ausgegangen. Nun seien im ersten Jahr bereits 275 derartige Anträge eingelangt, wobei es sich um äußerst anspruchsvolle Fragen handle. Der Schwerpunkt liege bei zivilrechtlichen und strafrechtlichen Fragen, erläuterte Holzinger.

Darüber hinaus sieht die Reform der parlamentarischen Untersuchungsausschüsse einen Rechtszug an den VfGH vor, etwa bei Unstimmigkeiten in Bezug auf die Anforderung von Beweismitteln und die Ladung von Auskunftspersonen. Der Verfassungsgerichtshof soll sich aber auch mit der Klassifizierung von Informationen (z.B. der Verpflichtung zur besonderen Geheimhaltung) befassen und kann bereits im Vorfeld einbezogen werden, wenn etwa die teilweise oder gänzliche Unzulässigkeit eines von einem Viertel der Abgeordneten eingebrachten Einsetzungsverlangens vom Geschäftsordnungsausschuss festgestellt wird. Bis Oktober waren aus dem Hypo-Untersuchungsausschuss 10 Fälle anhängig.

Mehr Asylsachen beim VfGH

Der Verfassungsgerichtshof habe keine Möglichkeiten mehr einzusparen, appellierte Präsident Holzinger an die Abgeordneten. Auch die Rechtsangelegenheiten in Asylsachen seien wieder im Steigen begriffen. Derzeit liege die Verfahrensdauer in Asylfragen bei 81 Tagen, insgesamt durchschnittlich bei weniger als 7 Monaten, erläuterte Holzinger, was international einen guten Wert darstelle.

Den zusätzlichen Mittelbedarf bezifferte der Präsident mit 700.000 Euro. Sollte sich sein Budget nicht erhöhen, so warnte er vor längeren Verfahren, wobei er, wie er bekräftigte, danach trachten werde, dass die Asylverfahren am wenigsten darunter leiden.

In Sachen Modernisierung und öffentlichem Auftritt setzt der oberste Verfassungshüter weiter auf Modernisierung und will u.a. soziale Medien in den Dienst einer besseren Kommunikationsstrategie stellen.

Verwaltungsgerichtshof zittert vor 2017

Auch der Präsident des Verwaltungsgerichtshofs Rudolf Thienel sieht harte Zeiten auf sein Haus zukommen. Angesichts der steigenden Asylzahlen und der geplanten Asylgesetz-Novelle werde man ab dem Jahr 2017 nicht mehr mit den vorhandenen Mitteln auskommen, zumal 50% der an das Gericht herangetragenen Fälle den Asylbereich betreffen. Grundsätzlich beträgt die Verfahrensdauer rund 8,9 Monate, jene für Asylfälle durchschnittlich 2 Monate.

Thienel betonte, dass sich das neue System der Verwaltungsgerichtsbarkeit sehr gut bewährt habe. Durch die im Jänner 2014 in Kraft getretene Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle obliegt nun die Kontrolle der Verwaltung den neuen Verwaltungsgerichten. Dem VwGH ist daher weniger die Einzelfallgerechtigkeit als vielmehr die Wahrung der Rechtssicherheit und der Rechtseinheitlichkeit übertragen.

Priorität wird im VwGH der Steigerung der Effizienz des Rechtsschutzes sowie der Erleichterung der Kommunikation der Verfahrensparteien mit dem Verwaltungsgerichtshof eingeräumt. Auch der Verwaltungsgerichtshof setze Schritte, seine Entscheidungen besser zu kommunizieren und hat zu diesem Zweck eine Judikaturdokumentation eingerichtet.

Link: Parlament

 

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