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Recht, Tipps

Rechtsschutzversicherungen werden unattraktiver, so AK

Wien. Die Arbeiterkammer (AK) hat den Markt für Rechtsschutzversicherungen und die typischen Deckungsumfänge getestet. Ihr Fazit: Die Angebote werden komplizierter, gleichzeitig nimmt der Schutz ab. So würden die Versicherten bei Verlusten aus Vermögensveranlagung mittlerweile fast überall alleingelassen, jedenfalls was Neuverträge betrifft.

Rechtsschutzversicherungen sind bekanntermaßen recht komplex, denn die Komplettpakete setzen sich aus vielen Bausteinen zusammen. Zudem sind Jahresprämien und Versicherungssummen sehr unterschiedlich. Es gibt viele Leistungen und Ausschlüsse. Bei Neuverträgen gibt es häufig eine Reihe von speziellen Erweiterungen, die allerdings wenig werthaltig seien.

Hingegen wurde der Versicherungsschutz in wichtigen Bereichen zum Teil reduziert. Das zeige die aktuelle AK Studie, in der Angebote und Verträge von 14 Rechtsschutzversicherungen am Prüfstand standen.

Die Grundprinzipien

Rechtsschutzversicherungen sollen im Streitfall die Kosten tragen. Es gibt allerdings keine All-Risk-Deckung, sondern Versicherungsschutz nach dem Bausteinprinzip.

Die in der AK Analyse untersuchten Privatrechtschutzpakete für Familien, ohne Selbstbehalt beinhalten neun Standard-Bausteine, wobei jeder einen bestimmten Risikobereich abdeckt. In den letzten Jahren sind zu den Standard-Bausteinen, etwa

  • allgemeiner Vertrags-,
  • Arbeitsgerichtsrechts- oder
  • Sozialversicherungsrechtsschutz

einige Erweiterungen dazugekommen, zum Beispiel

  • Stalking-,
  • Mobbing- oder
  • Daten-Rechtsschutz.

„Die Bausteinerweiterungen machen den Vergleich schwierig. Außerdem sind Rechtsschutzversicherungen mit unterschiedlichen Risikoausschlüssen, Einschränkungen und Bedingungen versehen“, meint AK-Konsumentenschützer Christian Prantner.

So prüfe im Schadensfall der Versicherer in etlichen Bausteinen die Erfolgsaussicht der Wahrnehmung rechtlicher Interessen – falls dies der Versicherer verneint, werde die Übernahme der Kosten ebenfalls abgelehnt.

Die üblichen Preise

Laut der Studie liegt die Bandbreite der Jahresprämien (Komplettpaket ohne Selbstbehalt) zwischen 250 bis 400 Euro (bei zehnjähriger Laufzeit). Die Versicherungssummen sind ebenso unterschiedlich. Sie belaufen sich auf 85.000 bis 250.000 Euro bei durchaus unterschiedlichen Leistungen Für eine langjährige Bindung (zehn Jahre) wird KonsumentInnen ein Laufzeitnachlass, ein sogenannter Dauerrabatt, eingeräumt.

„Die untersuchten Versicherer bieten im Schnitt drei bis vier Erweiterungen an. Allerdings sind in den Erweiterungen keine wirklich werthaltigen Leistungen enthalten“, so Prantner. „Denn sie können mit geringen Kostenlimits gedeckelt sein. Oder sie decken Bereiche ab, die bereits durch einen Standard-Baustein abgedeckt sind. So ist zum Beispiel die Erweiterung Patienten-Rechtsschutz durch den Standard-Baustein Schadenersatz-Rechtsschutz abgedeckt, wenn es etwa um Schadenersatz wegen eines ärztlichen Aufklärungs- und Behandlungsfehlers geht.“

Wenig Schutz bei Finanzprodukten

Bei Neuverträgen gebe es teilweise Einschnitte: So wurde vor einigen Jahren der Versicherungsschutz in wesentlichen Bereichen reduziert, Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Veranlagung von Vermögen sind nun weitgehend vom Versicherungsschutz ausgeschlossen (Hintergrund: die Versicherer mussten in der Finanzkrise für tausende Kunden Prozesse wegen Verlusten aus Finanzprodukten führen; das wollen sie in der Zukunft wohl vermeiden).

Die Musterbedingungen 2015 sehen weitere Lücken im Versicherungsschutz vor: So sollen arbeitnehmerähnliche Personen im Arbeitsgerichts-Rechtsschutz nur bei besonderer Vereinbarung versichert sein.

Die Forderungen

Die AK-Experten wünschen sich für die Zukunft nun „aufgeräumte“ Vertragsbedingungen: Die Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB) seien umfangreich und komplex. Einige Anbieter hätten den Deckungsumfang über gesonderte Klauseln geregelt. Auch die Darstellung des Versicherungsumfanges auf Antragsformularen und Polizzen sei oft unübersichtlich.

Die wesentlichen Eckpunkte des Vertrages sollten in einem zwei- bis dreiseitigen Produktinformationsblatt aufgelistet werden, sobald der Versicherungsnehmer eine individualisierte Prämienberechnung erhält. Das Infoblatt nütze vor Vertragsabschluss, biete aber auch einen raschen Überblick im Leistungsfall.

Wer seine bereits bestehende Rechtsschutzversicherung wechseln will, sollte sich gewissenhaft beraten lassen, warnt die AK: Erfahrungsgemäß würden in der Werbung in Beratungsgesprächen die Produktverbesserungen ausführlich dargestellt, mögliche Verschlechterungen bleiben zumeist unerwähnt. Der mit einem Umstieg in ein angepriesenes Neuprodukt verbundene Nachteil werde womöglich erst Jahre später sichtbar.

Dazu kommt, dass es bei Neuabschlüssen oft etwas dauert, bis der Versicherungsschutz greift; wenn der neue Vertrag dabei nicht nahtlos an die Geltungsdauer des alten anschließt, besteht eine Zeitlang gar kein Rechtsschutz.

Link: AK

 

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