Preisklauseln. Der VKI hat vor Gericht gegen eine indexbasierte Gaspreiserhöhung Recht bekommen. Der Anbieter sah kein Widerspruchsrecht vor.
Der Energielieferant hatte eine indexbasierte Gaspreiserhöhung mit 01.01.2023 angekündigt. Dabei sah er vor, dass Konsument:innen im Zuge dieser Preisänderung kein Widerspruchsrecht zustehen sollte. Ein Widerspruch hätte zur Folge, dass Konsument:innen bis zum drei Monate nachfolgenden Monatsletzten zu den alten, günstigeren Preisen weiterbeliefert werden müssen und ihnen somit genug Zeit für einen Preisvergleich und die Wahl eines anderen Anbieters bleibt, so der VKI.
Die Entscheidung
Aufgrund von Konsumentenbeschwerden wurde der Verein für Konsumenteninformation (VKI) auf das Vorgehen aufmerksam und hat im Auftrag des Sozialministeriums eine Klage vor dem Bezirksgericht für Handelssachen (BGHS) Wien eingebracht. Das Gericht stellte laut den Angaben nun klar: Auch bei einer indexbasierten Preiserhöhung steht Konsument:innen ein Widerspruchsrecht zu. Das Urteil ist rechtskräftig.