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Kryptowerte im Privatrecht: Erwerb, Verträge, Pfand & Co

Kryptowerte im Privatrecht ©Manz

Fachbücher. Ein neues Fachbuch betrachtet Kryptowerte als Gegenstand von Besitz, Eigentum, Pfandrecht, aber auch Leistungsstörungen u.a.

Auf der Blockchain-Technologie basierende Kryptowerte wie Bitcoins oder ERC-20-Tokens stoßen im Wirtschaftsleben auf immer größeres Interesse, heißt es beim Fachverlag Manz: Die Neuerscheinung „Kryptowerte im Privatrecht“ soll – neben einer Einführung zu den technischen Grundlagen der Blockchain-Technologie – vor allem eine umfassende privatrechtliche Einordnung von Kryptowerten bieten.

Der Inhalt

Untersucht werden demnach u.a. die Themen:

  • Kryptowerte als Gegenstand von Besitz, Eigentum und Pfandrecht
  • Erwerb bei Mining, Hard-Forks und Air-Drops
  • Rechtslage bei der Einbindung von Krypto-Dienstleistern
  • Kryptowerte als Vertragsgegenstand
  • Anwendung des Leistungsstörungsrechts auf Kryptowerte
  • Tokenisierung und Entmaterialisierung im Wertpapierrecht
  • Kryptowerte als „elektronische Wertpapiere“

Dabei werden auch Aspekte des Zwangsvollstreckungs- und Insolvenzrechts berücksichtigt. Autor Priv.-Doz. Martin Miernicki lehrt und forscht am Institut für Recht der Wirtschaft der Universität Wien, das vorliegende Werk basiert auf seiner Habilitationsschrift.

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