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Recht

Untreue bei Weisung der Mutter an 100%-Tochter?

Wien. Gesellschafter einer GmbH sind gegenüber deren Geschäftsführern weisungsbefugt. Ist die einzige Gesellschafterin der GmbH eine AG, wird deren Befugnis zur Weisung oder Zustimmung durch deren Vorstand wahrgenommen. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hatte zu entscheiden, ob dabei Untreue vorliegen kann.

Die Weisung des Vorstands an die GmbH könnte an sich einen Befugnismissbrauch (auf Ebene der Tochtergesellschaft) ausschließen, so der OGH: Das aber nur dann, wenn diese Weisung (oder Zustimmung) überhaupt rechtswirksam, also für den Geschäftsführer der GmbH verbindlich ist.

Wenn die Weisung zu weit geht

Bei Weisungen (Gesellschafterbeschlüssen), die – etwa wegen Strafgesetzwidrigkeit – (absolut) nichtig (und nicht bloß im Sinn des § 41 GmbHG anfechtbar) sind, ist dies nicht der Fall, heißt es in einer Aussendung des Höchstgerichts.

Link: OGH

 

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