München. Die Siemens AG überträgt insbesondere Pensionsverpflichtungen gegenüber ehemaligen Mitarbeitern des Healthcare-Geschäfts und verschiedene Beteiligungen an Gesellschaften, die im Healthcare-Geschäft tätig sind, auf ihre 100%ige Tochter Siemens Healthcare GmbH im Wege der Ausgliederung.
Die dazu erforderliche Zustimmung zu dem zugrunde liegenden Ausgliederungs- und Übernahmevertrag hat die ordentliche Hauptversammlung der Siemens AG am 26. Jänner 2016 erteilt.
Das Team
Hengeler Mueller hat Siemens bei dieser Ausgliederung beraten. Tätig waren die Partner Jochen Vetter, Simon Link (beide Gesellschaftsrecht, München), Christian Hoefs (Arbeitsrecht, Frankfurt am Main) und Daniel Wilm (Versicherungsaufsichtsrecht, Düsseldorf) sowie die Associates Daniel Engel und Moritz Schuler (beide Gesellschaftsrecht, München).
Link: Hengeler Mueller