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Top-Nachrichten: Neues im Recruiting von Taylor Wessing, Kärntner Anwälte arm trotz Heta-Prozessen und mehr

Wolfgang Kapek ©TaylorWessing e|n|w|c
Wolfgang Kapek ©TaylorWessing e|n|w|c

Das Neueste auf Extrajournal.Net Plus: Bei der Kontaktaufnahme mit potenziellen künftigen Mitarbeiter(inne)n setzt Taylor Wessing Österreich am 8. 4. 2016 auf neue Practice-Stationen ++ Kärntner Anwälte-Präsident ortet schwierige wirtschaftliche Lage seiner Kollegen trotz Heta-Prozessen ++ Bei Prüfung von Lebens-Polizzen laut VKI jeder zweite Vertrag fehlerhaft ++ Nach Bestellung von Urbantschitsch zum neuen Vorstand des Energieregulators E-Control kommt neuer Rechtschef ++

Alle für einen statt einer für alle

Der traditionelle Karriere-Event der Wirtschaftskanzlei Taylor Wessing in Österreich wird im heurigen Jahr auf neue Beine gestellt, heißt es bei der Kanzlei: Unter dem Motto „Taylor Wessing Backstage“ sind Studierende der Rechtswissenschaften und des Wirtschaftsrechts am 8. April 2016 eingeladen, hinter die Kulissen einer internationalen Anwaltssozietät zu blicken.

In der Vergangenheit gab es bei dem Event einen Vortrag von Taylor Wessing-Recruiting Partner Wolfgang Kapek und anschließend einen Brunch mit „Networking“. Beides wird es in diesem Jahr auch geben, aber zusätzlich bieten Kapek und die Kanzlei nun gekennzeichnete „Practice Area Stationen“ an.

Dort werden sich ausschließlich Juristen der entsprechenden Teams aufhalten und sich mit jenen Studenten unterhalten, die sich für genau diese Rechtsgebiete interessieren, so die Kanzlei.

Man habe sich dazu entschlossen, weil die Erfahrungen der letzten Jahre gezeigt haben, dass die Studenten oft schon konkrete Vorstellungen davon haben, in welchem Bereich sie einmal tätig sein wollen und dazu oft auch schon sehr konkrete Fragen haben.

Diese Practice Area Stationen bilden entsprechend einen Schwerpunkt des diesjährigen Karriere-Events. Es wird sie für folgende Bereiche geben: Corporate and M&A, Banking & Finance, Employment & Pensions, IP/IT, Real Estate, Dispute Resolution, Competition, EU & Trade und Restructuring & Corporate Recovery.

Kärntner Anwälte haben nichts von Heta-Prozessen

Die wirtschaftliche Lage vieler der 271 Kärntner Anwälte ist angespannt – und das trotz der zahlreichen teuren Prozesse rund um die Ex-Hypo Alpe Adria bzw. ihr Nachfolgeinstitut Heta. Das sagte der Präsident der Kärntner Anwaltskammer, Gernot Murko, in einem Interview mit der Kleinen Zeitung, die ihn zu einigen Anklagen gegen Kärntner Anwälte (wegen angeblich abhanden gekommener Klientengelder) in den letzten Monaten befragte. Unter den Anwälten in dem Bundesland gebe es nur sehr wenige schwarze Schafe, auch wenn natürlich jeder einzelne einer zuviel sei, so Murko.

Gleichzeitig sei es falsch anzunehmen, dass die Heta-Prozesse den Berufsstand in Kärnten reich machen: Es würden nur wenige Kärntner Anwälte beauftragt – stattdessen gehen die großen Mandate an Wiener oder deutsche Wirtschaftskanzleien (auch anhand der laufenden Berichterstattung auf Extrajournal.Net durchaus nachvollziehbar, Anm. d. Red.)

„Die wirtschaftliche Situation in Kärnten ist für uns schwierig“, so Murko. Die wichtige Zielgruppe der unternehmerischen Klienten spüre die schlechte Wirtschaftslage. Gleichzeitig hätten bedeutende Unternehmen wie Post, Telekom, Verbund oder große Versicherer durch Umstrukturierungen und Sparprogramme ihre Kärntner Landesdirektionen verkleinert oder sogar aufgelöst – und die seien in der Vergangenheit wichtige Auftraggeber gewesen, erinnert Murko.

Klagen gegen Lebensversicherer

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) geht auf Konfrontationskurs mit den Versicherern: Viele Konsumentinnen und Konsumenten, die in der Vergangenheit eine Lebensversicherung abgeschlossen haben, wurden entweder gar nicht oder falsch über ihr Rücktrittsrecht informiert, so der VKI. Das bestätige eine vor kurzem durchgeführte stichprobenartige VKI-Erhebung. Nach einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofes (OGH) steht den Betroffenen damit ein unbefristetes Rücktrittsrecht zu.

Der VKI startet nun eine Sammelaktion und bietet Konsumenten die Möglichkeit, ihre Polizze gegen einen Kostenbeitrag prüfen zu lassen. Betroffen sind Lebensversicherungen, die ab dem 1.1.1994 abgeschlossen wurden. Bei rund der Hälfte der Verträge, die der VKI bereits geprüft hat, wurden Mängel bei der Rücktrittsbelehrung festgestellt, heißt es weiter.

„Nach dem entsprechenden OGH-Urteil ist eine fehlerhafte Rücktrittsbelehrung so zu behandeln, als hätte gar keine Belehrung stattgefunden“, erklärt VKI-Juristin Ulrike Wolf. „Den Betroffenen steht daher ein unbefristetes Rücktrittsrecht zu. Das bedeutet aus unserer Sicht, dass Kundinnen und Kunden bei einer Rückabwicklung alle eingezahlten Beiträge inklusive Abschluss- und Verwaltungskosten sowie Zinsen von den Versicherungsunternehmen zurückerhalten müssen.“

Wer teilnehmen kann

Teilnehmen kann, wer nach dem 1.1.1994 eine Lebensversicherung abgeschlossen hat und dessen Wohnsitz zu diesem Zeitpunkt in Österreich lag. Das betrifft auch bereits abgelaufene Verträge. Insbesondere richte sich die Aktion an Inhaber einer fondsgebundenen Lebensversicherung, wie sie häufig als Tilgungsträger für Fremdwährungskredite eingesetzt wurde. „Wenn eine fondsgebundene Lebensversicherung stark an Wert verloren hat, können sich die Verluste bei einem Rücktritt massiv reduzieren“, so Wolf. Der VKI sammelt Betroffene über sein Rechtsportal.

Nach der Anmeldung prüfe man im Einzelfall, ob eine unvollständige oder fehlerhafte Rücktrittsbelehrung vorliegt und ob eine Rückabwicklung wirtschaftlich sinnvoll ist. In jenen Fällen, in denen ein Rücktritt empfehlenswert sei, werde der VKI bei den Versicherern intervenieren. Lasse sich auf diesem Weg keine Einigung erzielen, seien mit Unterstützung eines Prozessfinanzierers auch Sammelklagen möglich.

Neuer Rechtschef beim Energieregulator

Wolfgang Urbantschitsch ist seit 25. März gemeinsam mit Andreas Eigenbauer neuer Vorstand der E-Control und hat gleichzeitig die Leitung der Rechtsabteilung des österreichischen Energieregulators niedergelegt. Wer neuer Abteilungsleiter wird, steht derzeit noch nicht fest, so die E-Control. Der bisherige Stellvertreter von Urbantschitsch, Dr. Markus Helmreich, hat interimistisch die Leitung der Rechtsabteilung übernommen.

Helmreich hat nach dem Jus-Studium u.a. den Master of IT-Law an der Uni Wien erworben, war Universitätsassistent am Institut für Strafrecht der Uni Wien, zeitweise Mitarbeiter einer Wirtschaftskanzlei und eines IT-Unternehmens und ist seit 2008 Mitarbeiter in der E-Control Rechtsabteilung im Bereich Wettbewerbs- und Zivilrecht. Seine Spezialbereiche sind u.a. Entflechtung, Marktmissbrauch, Zusammenschlüsse und Stranded Costs. Seit 2015 ist er Stellvertretender Abteilungsleiter.

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