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Recht

Anerkennungsgesetz für Qualifikationen beschlossen

Wien. Inmitten der Debatte um Österreichs künftig verschärftes Asylrecht wurde jetzt das neue Anerkennungs- und Bewertungsgesetz im Ministerrat beschlossen.

Rund ein Viertel der im Ausland geborenen Personen ist für ihre gegenwärtige Tätigkeit in Österreich überqualifiziert, wobei Frauen deutlich öfter betroffen sind als Männer, heißt es beim Integrationsfonds: Auch unter der hohen Anzahl an Flüchtlingen befinden sich viele Personen mit mitgebrachten Qualifikationen. Um den Arbeitsmarkteinstieg und die ausbildungsadäquate Beschäftigung zu fördern, sei es notwendig, die bestehenden Anerkennungsbedingungen zu verbessern.

Daher sieht das Anerkennungs- und Bewertungsgesetz (AuBG) besondere Verfahren für Flüchtlinge vor, die aus Fluchtgründen keine Dokumente zu ihren Qualifikationen mehr vorlegen können, es verankert Bewertungsverfahren auf allen Ausbildungsniveaus, gleicht Fristen an EU-Standards an, schafft mit dem Anerkennungsportal und den österreichweiten Beratungsstellen wichtige Serviceangebote und legt neue Transparenzkriterien für eine einheitliche statistische Erfassung aller Anträge und Entscheidungen fest, heißt es weiter.

Link: Parlament

 

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