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Business, Recht, Tipps

Die Strategie der ARAG bei Rechtsschutz und Causa VW

Matthias Effinger ©ARAG
Matthias Effinger ©ARAG

Wien. Rechtsschutzversicherer ARAG ist in Österreich auf Offensivkurs, sagt Chef Matthias Effinger. Im Interview spricht er über den österreichischen Markt, höhere Anwaltstarife sowie Chancen und Gefahren für VW-Besitzer bei Klagen gegen den Autoriesen – und Musterprozesse des Versicherungsverbands gegen Volkswagen.

Extrajournal.Net: Wie entwickelt sich der österreichische Rechtsschutzmarkt aus Ihrer Sicht? Wie geht es ARAG Österreich selbst?

Matthias Effinger: Der Rechtsschutzmarkt in Österreich hat turbulente Zeiten hinter sich. In den letzten Jahren ist der RS-Markt konstant stärker gewachsen als der Durchschnitt der Sachversicherungs-Sparte. Entsprechend aggressiv war der Wettbewerb. Einige Spieler haben zwischenzeitlich aber bemerkt, dass man bei zu niedrigen Prämien im Rechtsschutz auch viel Geld verlieren kann. Entsprechend dreht der Markt aktuell spürbar. Hinzu kommt, dass per Jahresbeginn 2016 bekanntlich erstmals seit Jahren wieder die Anwaltsgebühren angehoben worden sind, nämlich um 12%. Auch das spiegelt sich in den aktuellen Prämienanpassungen wider.

ARAG hat sich im Rahmen ihrer Konsolidierungsphase von 2012-2014 bei dem aggressiven Preiskampf zurückgehalten. Entsprechend hat unsere Bestandsprämie eher eine Seitwärtsbewegung gemacht. Im Gegenzug haben wir heute eine ausgezeichnete Ertragssituation. Dies gibt uns heute viel vertriebliche Bewegungsfreiheit und unser Neugeschäft hat zuletzt massiv zugelegt. Gleichzeitig haben wir in unserem neuen Rechtsschutzprodukt in erweiterte Leistungen investiert und unseren Kundenservice deutlich aufgewertet. Erst Ende 2015 wurde ARAG von der ÖGVS für den besten Kundenservice in der Sparte Rechtsschutz in Österreich prämiert. Hierbei wurden 9 Rechtsschutzversicherer unabhängig getestet.

Wie haben sich die Prämieneinnahmen der ARAG in Österreich 2015 entwickelt?

Effinger: Die Bestandsprämie konnten wir in 2015 um 1,0% auf 57,0 Mio. EUR steigern. Gleichzeitig ist die Produktion in 2015 um 27,6% gestiegen. Hierzu beigetragen haben insbesondere die zur Jahresmitte 2015 neu eingeführte Produktgeneration, unsere erweiterten Services und unsere vertrieblichen Akzente.

Was sind die Hauptprodukte, auf die die ARAG in Österreich setzt? Welche Rechtsschutzbereiche sind wichtig, welche sind aus Ihrer Sicht künftig interessant?

Effinger: Wir sind sowohl im Privat- als auch im Betriebsrechtsschutz stark präsent. In beiden Kategorien arbeiten wir mit einer 3-stufigen Produktlinie: Basis – Komfort – Premium. Darüber hinaus sind unsere Produkte modular aufgebaut. Entsprechend der Kundenbedürfnisse können also Bausteine zu- bzw. abgewählt werden. Im Betriebsbereich ist für den Kunden oftmals der „Betriebliche Vertrags-Rechtsschutz“ interessant. Dieser kann bei ARAG bereits ab der Komfort-Linie eingebündelt werden. Weiter bedienen wir als Spezialist auch diverse Nischen, wie z.B. den Gemeinde-RS, den Landwirtschafts-RS oder den Ärzte-RS.

Sie haben vor Jahren bekanntgegeben, kleinere Streitfälle verstärkt mit Inhouse-Juristen abzuwickeln. Hat sich dieser Trend fortgesetzt? Wie sieht es heute aus?

Effinger: Ja, dieser Service hat sowohl bei Kunden als auch in der Maklerschaft großen Zuspruch gefunden und wurde in den letzten Jahren ausgeweitet. Wir erledigen kleinere Streitfälle mit vergleichsweise kleinen Streitwerten im außergerichtlichen Bereich durch unsere Inhouse-Juristen, in der Regel über Telefon oder schriftliche Korrespondenz.

Gewährt ARAG auch in Österreich derzeit Deckung für Klagen gegen VW in der Dieselaffäre? Was wollen die österreichischen Kunden und wie sehen Sie die Chancen?

Effinger: Unsere spezialisierten ARAG Inhouse-Juristen beraten unsere Versicherungsnehmer umfassend und erarbeiten für jeden einzelnen Fall die geeignete Lösung , da die Risiken sehr unterschiedlich ausfallen können.

Wir haben Deckungsanfragen zu unterschiedlichen Aspekten, wie z.B. Schadenersatzansprüche gegen VW und Porsche direkt. Nach unserer Einschätzung ist aber bei den gängigen Anfragen zuerst das Ergebnis der anstehenden Mängelbehebung abzuwarten. Derzeit erwägt der Versicherungsverband, zwei Musterprozesse zu führen, deren Ausgang wir in jedem Fall abwarten sollten.

Wenn wir uns hingegen die Fälle von Irrtumsanfechtungen gegen Kfz-Händler anschauen, dann ist es zwar möglich, dass die Kunden nach einem langwierigen Prozess am Ende gewinnen. Allerdings könnte das aus ökonomischer Sicht für den Kunden nachteilig sein, da möglicherweise ein Betrag X für die Nutzung des PKWs vom rückgewährten Kaufpreis in Abzug zu bringen ist. Daher kann es in vielen Fällen ratsam sein, den PKW zu veräußern, anstatt den Klageweg zu beschreiten.

Dr. Matthias Effinger ist CEO / Hauptbevollmächtigter der ARAG SE Direktion für Österreich.

Link: ARAG Österreich

 

 

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