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Recht

VKI punktet vor Wiener Gericht gegen Deutsche Bahn

Wien. Die Deutsche Bahn will Lastschriftverfahren nur in Deutschland zulassen: Dagegen klagte Österreichs VKI.

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) klagte – im Auftrag des Sozialministeriums – die Deutsche Bahn (Klagsvertreter: Rechtsanwalt Stefan Langer, Wien). Der Grund: Das Unternehmen beschränkte in seinen AGB das SEPA-Lastschriftverfahren auf Verbraucherinnen und Verbraucher mit Wohnsitz in Deutschland.

Eine solche Einschränkung widerspricht aus Sicht des VKI den Vorgaben für den einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum (SEPA). Das Handelsgericht Wien (HG Wien) bestätigte nun diese Rechtsansicht und erklärte eine Beschränkung für unzulässig (19 Cg 4/16h). Das Urteil ist noch nicht rechtkräftig.

Link: VKI

 

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