Wien. Die Deutsche Bahn will Lastschriftverfahren nur in Deutschland zulassen: Dagegen klagte Österreichs VKI.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) klagte – im Auftrag des Sozialministeriums – die Deutsche Bahn (Klagsvertreter: Rechtsanwalt Stefan Langer, Wien). Der Grund: Das Unternehmen beschränkte in seinen AGB das SEPA-Lastschriftverfahren auf Verbraucherinnen und Verbraucher mit Wohnsitz in Deutschland.
Eine solche Einschränkung widerspricht aus Sicht des VKI den Vorgaben für den einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum (SEPA). Das Handelsgericht Wien (HG Wien) bestätigte nun diese Rechtsansicht und erklärte eine Beschränkung für unzulässig (19 Cg 4/16h). Das Urteil ist noch nicht rechtkräftig.
Link: VKI