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Recht

VKI punktet gegen Oikos Greek aus Deutschland

Wien. Der VKI geht erneut gegen Bezeichnungen und Designs von Lebensmitteln vor, die seiner Meinung nach irreführend sind: Lebensmittelmulti Danone nimmt man eine zu griechische Namensgebung beim deutschen Joghurt „Oikos Greek“ übel. 

Das Joghurt „Oikos Greek“ von Danone erwecke in mehrerer Hinsicht den Eindruck, es stamme aus Griechenland, so der VKI: Es werde in einer blau-weißen Verpackung angeboten, auf der antike Säulen abgebildet sind. Auch der Produktname ist in einer griechisch anmutenden Schrift aufgedruckt. Allerdings: Hergestellt wird das Joghurt laut Etikett-Rückseite in Deutschland.

Wie deutsch darf griechisches Joghurt sein?

Der VKI klagte Danone wegen irreführender Herkunftsangabe. Das Unternehmen wiederum argumentierte, dass die Verpackung nur zeigen solle, dass es sich bei „Oikos Greek“ um Joghurt nach griechischer Art handelt. Es werde also lediglich das Produkt beschrieben, um die Herkunft gehe es gar nicht.

Das Oberlandesgericht Wien (OLG) gab dem VKI Recht und beurteilte die Aufmachung von „Oikos Greek“ als irreführend. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

Link: VKI

 

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