Wien. Auch für Ratenzahlungen bei Inkassobüros gelten die strengen Informationspflichten des Verbraucherkreditgesetzes: Die Generalanwältin des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) teilt diese Rechtsansicht, freut sich der Verein für Konsumenteninformation (VKI).
Der VKI führt zu dieser Frage – im Auftrag des Sozialministeriums – aktuell eine Verbandsklage gegen ein Inkassobüro. Nachdem sämtliche Vorinstanzen dem VKI bereits Recht gegeben hatten, legte der Oberste Gerichtshof (OGH) die Sache nun dem EuGH zur Vorabentscheidung vor.
Obwohl das endgültige Urteil derzeit noch aussteht, gelten die Schlussanträge der Generalanwältin als häufig richtungsweisend. Sollte der EuGH der Meinung folgen, würde die Position von Konsumenten im Umgang mit Inkassobüros deutlich verbessert, so der VKI.
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