Wien. Ab 29. August 2016 ist in Österreich erstmals die Vergabe von Kurzdomains möglich. Bisher mussten Domains, die auf „.at“ endeten, aus mindestens drei Zeichen bestehen. Nun sind Eintragungen wie „ö3.at“ oder „a1.at“ möglich. Wirtschaftskanzlei KWR rät Unternehmen zu Tempo.
Zweistellige Abkürzungen für Unternehmensnamen in der Domain waren bisher nicht zugelassen. So konnte Radiosender Ö3 nicht unter „www.ö3.at“ auftreten, die kürzeste Möglichkeit war „www.oe3.at“. Die einzige Alternative war eine andere Domain, also „a1.net“ statt „a1.at“.
Die Regeln werden gelockert
Nun eröffnet die österreichische Domainvergabestelle nic.at erstmals die Möglichkeit, eine entsprechende Kurzdomain (ein- und zweistellige Domains) mit der Endung „.at“ registrieren zu lassen. Inhaber von Kurzmarken sind bevorzugt: Sie können im Zeitraum von 29. August bis 21. Oktober 2016 exklusiv Kurzdomains beantragen bzw. ersteigern, erinnert KWR.
Das Problem: Die Vergabe der Domains ist zahlenmäßig limitiert, denn es gibt nur 4.965 verschiedene Kombinationen von Kurzzeichen als mögliche Domains, davon 70 einstellige.
Link: KWR