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Business, Recht

Schwellwerte-Verordnung bis Ende 2018 verlängert

Wien. Die Schwellenwerte-Verordnung bei öffentlichen Aufträgen wird um zwei Jahre bis 31. Dezember 2018 verlängert: Bis 100.000 Euro gelten damit weiterhin einfachere Vergaberegeln.

Die Verordnung ermögliche eine unbürokratische und rasche Vergabe von öffentlichen Aufträgen und fördere damit u.a. auch die regionale Wirtschaft, so das Wirtschaftsministerium. Vor allem für Länder und Gemeinden verringere sich der Verwaltungsaufwand.

Profitieren in der Nachbarschaft

In der Praxis profitieren insbesondere regional orientierte Klein-und Mittelbetriebe: Diese werden für kleinere Aufträge direkt zur Anbotslegung eingeladen, ohne sich zuvor an einem komplexen Vergabeverfahren beteiligen zu müssen, heißt es.

  • Aufgrund der Verordnung können Bund, Länder und Gemeinden Aufträge im Bau-, Liefer-und Dienstleistungsbereich bis zu einem Volumen von 100.000 Euro direkt an Unternehmen vergeben. Ohne Verlängerung würde dieser Wert auf 50.000 Euro lauten.
  • Der Schwellenwert für das so genannte „nicht offene Verfahren ohne Bekanntmachung“ bei Bauaufträgen liegt weiterhin bei einer Million Euro anstatt bei 300.000 Euro.

Link: Wirtschaftsministerium

 

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