Wien. Das Lebensmittelbewirtschaftungsgesetz, das die rechtliche Grundlage für Maßnahmen der Regierung in außerordentlichen Krisensituationen schafft, wurde bisher immer nur befristet verlängert.
Eine Regierungsvorlage sieht nun ein abermalige Verlängerung der Geltungsdauer vor, und zwar mit einer Befristung bis 31.12.2026.
Für Zeiten des Mangels
Begründet wird dies mit der Notwendigkeit, im Fall von Verknappungserscheinungen, die nicht mit marktwirtschaftlichen Maßnahmen behoben werden können, die Bevölkerung mit Lebensmitteln zu versorgen, berichtet die Parlamentskorrespondenz.
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