Berlin/London. Etliche Alternativenergie-Anbieter klagten gegen die Beihilfenerlaubnis der EU für das britische Atomkraftwerk Hinkley Point, darunter auch Österreicher. Im September hat man zunächst eine Abfuhr erlitten, nun geht Kanzlei BBH in Berufung.
Die Entscheidung der EU-Kommission im Oktober 2014, Beihilfen für das britische AKW-Projekt Hinkley Point C zu gewähren, war in der Energiewirtschaft auf Gegenwehr gestoßen, erinnert die deutsche Wirtschaftskanzlei Becker Büttner Held (BBH): Greenpeace Energy und eine Reihe kommunaler Energieversorger gingen juristisch gegen die Entscheidung der Kommission vor.
Die nächste Etappe
Im September 2016 wies das Europäische Gericht allerdings die mithilfe von BBH eingebrachte Wettbewerbsklage als nicht zulässig ab. Nun hat BBH für den Ökostromhändler Greenpeace Energy Rechtsmittel beim Europäischen Gerichtshof eingelegt, so die aktuelle Mitteilung: Es gehe um Subventionen in Milliardenhöhe und die Frage, ob die Atomkraft in der Europäischen Union eine staatlich geförderte Renaissance erfahre.
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