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Recht

EuGH streicht das Beamten-Gericht und erhöht das Tempo

©EuGH

Luxemburg. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat Daten zu seinen Verfahren im Jahr 2016 veröffentlicht: Demnach konnte die durchschnittliche Verfahrensdauer verkürzt werden. Gleichzeitig stand das Vorjahr im Zeichen des Umbaus: Das Gericht für den öffentlichen Dienst der EU, bis jetzt ein Teil des Gerichtshofs, wurde aufgelöst.

Das vergangene Jahr war durch eine sehr intensive Rechtsprechungstätigkeit des Gerichtshofs der Europäischen Union gekennzeichnet. So blieb die Zahl der 2016 erledigten Rechtssachen (1 628 Rechtssachen) auf einem hohen Niveau, heißt es weiter.

Das Jahr 2016 war auch das letzte Jahr, in dem das Gericht für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union noch bestand: Es wurde zum 1. September 2016 aufgelöst, und seine Zuständigkeit für die Entscheidung im ersten Rechtszug über die Rechtsstreitigkeiten zwischen der Union und ihren Bediensteten sind auf das Gericht der Europäischen Union übertragen worden. Von Januar bis August 2016 hat dieses Gericht 169 Rechtssachen erledigt.

Der Gerichtshof

Der Gerichtshof habe 2016 exakt 704 Rechtssachen erledigen können (+14% im Vergleich zu 2015). Damit habe er mehr Rechtssachen erledigt als im vergangenen Jahr neu bei ihm eingegangen sind (692). Dies hat dazu geführt, dass die Zahl der am 31. Dezember 2016 anhängigen Rechtssachen (872) leicht zurückgegangen ist.

Von den 2016 neu eingegangenen Rechtssachen gehen 470 auf Vorabentscheidungsersuchen nationaler Gerichte zurück. Dies stelle einen Rekordwert in der Geschichte des Gerichtshofs dar, der Ausdruck sowohl der Bedeutung des Vorabentscheidungsverfahrens für die Umsetzung des Unionsrechts als auch des Vertrauens sei, das die nationalen Gerichte dieser Form der gerichtlichen Zusammenarbeit im Hinblick auf die einheitliche Auslegung und Anwendung des Unionsrechts entgegenbringen.

Die Wartezeit sinkt

Ein weiterer Trend des vergangenen Jahres betrifft die durchschnittliche Dauer der Verfahren vor dem Gerichtshof:

  • Bei den Vorabentscheidungssachen liegt sie im Jahr 2016 bei 15 Monaten. Dies sei der niedrigste seit dreißig Jahren verzeichnete Wert.
  • Bei den Rechtsmitteln betrug die Verfahrensdauer 12,9 Monate. Dies ist der niedrigste Wert sei der Errichtung des Gerichts.
  • Im Mittel aller Rechtssachen belief sich die Gesamtdauer der Verfahren auf 14,7 Monate.

Das Gericht der EU

Bei der Analyse der Rechtsprechungsstatistiken des Gerichts zeigen sich laut den Angaben im Wesentlichen zwei Phänomene, nämlich zum einen die steigende Zahl der neu eingegangenen und der anhängigen Rechtssachen und zum anderen die erhebliche Verkürzung der Verfahrensdauer.

Die Zahl der neu eingegangenen Rechtssachen ist – von 831 Rechtssachen 2015 auf 974 Rechtssachen 2016 – um 17% gestiegen, was in erster Linie auf die Übertragung der Zuständigkeit für die Entscheidung im ersten Rechtszug über die dienstrechtlichen Streitigkeiten der Union (allein 163 Rechtssachen) zurückzuführen sei.

Die Zahl der anhängigen Rechtssachen ist in einer vergleichbaren Größenordnung – von 1.267 Rechtssachen 2015 auf 1.486 Rechtssachen 2016 – gestiegen.

Die Produktivität des Gerichts reihe sich mit 755 erledigten Rechtssachen (einer Zahl, die zu den drei höchsten des Gerichts seit seiner Errichtung gehört) in die seit 2013 erzielten Ergebnisse ein.

Der Rückgang gegenüber den Jahren 2015 und 2014 beruhe auf einem Abbau der Rückstände (insbesondere im Jahr 2015), auf der alle drei Jahre stattfindenden Neubesetzung des Gerichts und auf dessen interner Umorganisation, die durch die Eingliederung der neuen Richter erforderlich wurde, die in den ersten Monaten ihrer Amtszeit nicht merklich und substanziell zur Produktivität des Gerichts beitragen können, heißt es dazu weiter.

Mehr Tempo

Parallel dazu setze sich der positive Trend bei der Verfahrensdauer fort. Die seit 2013 beobachtete Dynamik bei der Verkürzung der Verfahrensdauer habe sich mit einer durchschnittlichen Gesamtdauer von 18,7 Monaten (durch Urteil oder Beschluss erledigte Rechtssachen aller Sachgebiete), d. h. einem Rückgang von 1,9 Monaten gegenüber 2015 und 8,2 Monaten gegenüber 2013, bestätigt.

Darüber hinaus belief sich insbesondere aufgrund der Umorganisation des Gerichts und neuer Möglichkeiten, die sich durch die Umsetzung der Reform des Gerichtssystems der EU ergeben haben, die Zahl der einer Spruchkammer mit fünf Richtern zugewiesenen Rechtssachen im Jahr 2016 auf 29, während es in den Jahren 2010 bis 2015 im Mittel 9 Rechtssachen waren.

Schließlich sei die Entwicklung der Streitsachen geprägt durch:

  • die Zunahme der Zahl der Rechtssachen des geistigen Eigentums (+11 %),
  • die Übertragung der Zuständigkeit für die Entscheidung im ersten Rechtszug über die dienstrechtlichen Streitigkeiten der Union (123 am 1. September vom Gericht für den öffentlichen Dienst auf das Gericht übertragene Verfahren und 40 bis zum 31. Dezember 2016 neu erhobene Klagen, d. h. insgesamt 163 Rechtssachen, die knapp 17% der neu eingegangenen Rechtssachen ausmachen),
  • den Rückgang der Zahl der Rechtssachen zu restriktiven Maßnahmen (28 neue Rechtssachen im Jahr 2016),
  • die weiterhin hohe Zahl der Rechtssachen zu staatlichen Beihilfen (76 Rechtssachen) – insbesondere bezüglich des Steuerwesens der Mitgliedstaaten – sowie
  • das Entstehen einer neuen Quelle von Streitsachen, die die Anwendung der aufsichtsrechtlichen Vorschriften auf Kreditinstitute betreffen.

Link: EuGH

 

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