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Recht

Vier neue Modelle für die Sachwalterschaft kommen

Wien. Mehr Schutz vor Sachwaltern will das „2. Erwachsenenschutz-Gesetz“ bieten: Es fördere die Selbstbestimmung vertretungsbedürftiger Personen und bietet vier neue Modelle. 

Die gerichtliche Fürsorge für Menschen, die aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer vergleichbaren Beeinträchtigung nicht mehr in der Lage sind, ihre Angelegenheiten selbst wahrzunehmen, soll neu geregelt werden, so die Parlamentskorrespondenz.

Leitgedanke des jetzt vom Justizausschuss verabschiedeten 2. Erwachsenenschutz-Gesetzes ist dabei die Förderung der Autonomie von vertretungsbedürftigen Personen. Zu diesem Zweck werden die Vertretungsmodelle ausgebaut und Alternativen zur bisherigen Sachwalterschaft angeboten, wobei die betroffenen Menschen, soweit dies möglich ist, selbst über ihre rechtlichen Beziehungen bestimmen sollen.

Reform bietet vier Modelle der Vertretung

Begrifflich wird aus der Sachwalterschaft nun die Erwachsenenvertretung, die konkret auf die Bedürfnisse der betroffenen Person zugeschnitten ist. Das Gesetz bietet dabei vier mögliche Arten der Vertretung einer vertretungsbedürftigen volljährigen Person:

Vorgesehen ist zunächst der gerichtliche Erwachsenenvertreter, der den Sachwalter ersetzt. Seine Befugnisse sollen aber auf bestimmte Vertretungshandlungen beschränkt werden und nicht pauschal für „alle Angelegenheiten“ gelten. Die gerichtliche Bestellung des Erwachsenenvertreters ist nach den Intentionen des Entwurfs nur die ultima ratio, gehe es doch darum, die Alternativen auszubauen.

Mit der gesetzlichen Erwachsenenvertretung übernimmt das Gesetz die schon bisher mögliche Vertretung durch nächste Angehörige. Diese soll aber nicht unmittelbar kraft Gesetzes eintreten, sondern nur dann bestehen, wenn sie im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis (ÖZVV) eingetragen wird. Da die gesetzliche Erwachsenenvertretung weitergehende Befugnisse als nach bisherigem Recht schafft, unterliegt sie nun einer gerichtlichen Kontrolle und muss spätestens nach drei Jahren erneuert werden.

Neu ist hingegen die gewählte Erwachsenenvertretung, die einer volljährigen Person die Möglichkeit gibt, im Bedarfsfall selbst einen Vertreter zu bestimmen, der sofort für sie tätig werden soll. Auch diese Vertretungsbefugnis setzt eine Eintragung ins ÖZVV voraus und unterliegt der gerichtlichen Kontrolle. Da sie aber auf der Willensbildung des Vertretenen beruht, ist sie auf unbestimmte Zeit eingerichtet.

Bei der Vorsorgevollmacht mit uneingeschränktem Wirkungsbereich schließlich knüpfe das Gesetz an das geltende Recht an. Voraussetzung ist hier der Eintritt des „Vorsorgefalls“ – des Verlusts der Entscheidungsfähigkeit – sowie die Eintragung im ÖZVV. Die gerichtliche Kontrolle beschränkt sich dabei im Wesentlichen auf die Genehmigung von Entscheidungen bei medizinischen Behandlungen, soweit zwischen Vertreter und vertretener Person ein Dissens erkennbar wird, sowie auf den Fall einer dauerhaften Wohnortverlegung ins Ausland. Eingerichtet wird die Vorsorgevollmacht auf unbestimmte Zeit.

Sorge um die Finanzierung

Während über die Kernpunkte der Vorlage weitgehend Konsens bestand, sorgte die vorgesehene Finanzierung für heftige Kritik seitens der Grünen, die die budgetäre Bedeckung für unzureichend hielten und als einzige Fraktion gegen die Reform stimmten. Justizminister Brandstetter dagegen nannte die Reform ein „Herzensanligen“ und betonte, man habe eine Lösung im Sinne der Menschlichkeit und der Betroffenen gefunden. Die Schätzung der Kosten sei schwierig, man könne aber von kostendämpfenden Effekten ausgehen, die allein schon dadurch entstehen, dass es in Zukunft weniger Vertretungen durch einen Sachwalter des bisherigen Typs und dafür mehr gewählte Erwachsenenvertretungen durch Angehörige geben werde.

Die Finanzierung des Mehraufwandes sei jedenfalls gesichert, zumal das Ressort auf seine Rücklagen zurückgreifen könne, verspricht der Minister. Darüber hinaus würden die finanziellen Auswirkungen nach drei Jahren einer Evaluierung unterzogen, auch gebe es laufend Gespräche mit dem Finanzminister.

Link: Parlament

 

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