Wien. Nach dem Nein für die dritte Piste: Ein Antrag im Verfassungsausschuss soll mehr Transparenz bei der Auswahl von Verwaltungsrichtern bringen.
Der von den Neos vorgelegte Entschließungsantrag zielt darauf ab, das Berufsbild von RichterInnen an Verwaltungsgerichten näher an jenes von RichterInnen der ordentlichen Gerichtsbarkeit heranzuführen, berichtet die Parlamentskorrespondenz.
Zwar will Abgeordneter Nikolaus Scherak am grundlegenden Ansatz, erfahrene Praktiker als Verwaltungsrichter heranzuziehen, vorerst nicht rütteln, seiner Meinung nach braucht es aber mehr Transparenz bei der Bestellung sowie einen bundesweit einheitlichen Ausbildungslehrgang für Verwaltungsrichter, um die Unabhängigkeit, Professionalität, Qualität und Effizienz der Verwaltungsgerichtsbarkeit sicherzustellen.
Auswahl und Dienstrecht
Ansetzen will Scherak unter anderem beim Auswahlverfahren und beim Dienstrecht.
- So soll eine Vorauswahl von Bewerbern durch die Ämter der Landesregierungen, wie derzeit etwa in Wien, künftig nicht mehr möglich sein.
- Wären Vorschläge der zuständigen Personalkommissionen bzw. des Personalsenats bindend, würden sich ihm zufolge zudem die derzeit gängigen Kreuzreihungen erübrigen.
- Weiters drängt Scherak auf öffentliche Hearings bei der Bestellung der Präsidenten des Bundesverwaltungsgerichts und der Landesverwaltungsgerichte, einen einheitlichen Rahmen für das Dienst- und Disziplinarrecht, angemessene Unvereinbarkeits- und Befangenheitsregelungen für Richter am Bundesverwaltungsgericht sowie die Verankerung eines Berufsverhaltenskodex.
- Ein Anliegen ist Scherak darüber hinaus die Öffentlichkeit von Verhandlungen an den Verwaltungsgerichten. Nur in Ausnahmefällen soll von diesem Prinzip abgegangen werden können. Das sei eine wichtige Absicherung gegen das Risiko willkürlicher Entscheidungen und Parteilichkeit von Richtern.
Zuletzt hat bekanntlich die Absage des Bundesverwaltungsgerichts an die geplante Errichtung der dritten Piste große Aufregung in Wirtschaftskreisen hervorgerufen; die Bau-Befürworter haben bereits den Gang zu den Höchstgerichten angetreten. Im Streit um die dritte Piste wird auch die Rolle der Verwaltungsgerichte (und -richter) heftig diskutiert.
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