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Recht

Strafgesetznovelle stellt Staatsfeinde, Antanzen unter Strafe

Wien. Mit neuen Straftatbeständen sowie Verschärfungen im Sexualstrafrecht soll eine von Justizminister Brandstetter dem parlamentarischen Justizausschuss vorgelegte Strafgesetznovelle auf jüngste Entwicklungen im Bereich der Kriminalität antworten.

  • Geplant ist laut Parlamentskorrespondenz zunächst die Einführung eines so genannten „Staatsfeinde-Paragraphen“, der die Gründung von staatsfeindlichen Bewegungen bzw. die führende Beteiligung daran sowie die Ausführung von staatsfeindlichen Handlungen unter Strafe stellt.
  • Strafrechtlicher Schutz vor Gewaltakten soll darüber hinaus in Zukunft auch den MitarbeiterInnen öffentlicher Verkehrsmittel in Ausübung ihrer Tätigkeit zukommen. Ein neuer Tatbestand ahndet diesbezügliche tätliche Angriffe mit einer Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten.
  • Auf bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe verschärft wird das Strafausmaß wiederum beim Delikt des tätlichen Angriffs auf Beamte.

Notwehr zur Abwehr sexueller Gewalt zulässig

  • Neu im Sexualstrafrecht ist der Tatbestand der sexuellen Belästigung in einer Gruppe, mit dem die Novelle dem in den Medien als „Antanzen“ bezeichneten Phänomen der verabredeten sexuellen Übergriffe gegen Frauen bei Massenveranstaltungen entgegen wirken will.
  • Zu einer Entschärfung kommt es hingegen beim so genannten Sexting. So soll das Versenden und der Besitz von erotischen Selfies unter Jugendlichen nicht mehr unter den Tatbestand der Kinderpornographie fallen.
  • Eine wesentliche Neuerung bringt die Vorlage bei den Rechtfertigungsgründen, zumal nunmehr die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung als notwehrfähiges Rechtsgut anerkannt wird. Notwehr ist somit auch zur Abwehr sexueller Gewalt zulässig.

Link: Parlament

 

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