Wien. Mit 1. Mai 2017 ist der „Ingenieurtitel Neu“ in Österreich offiziell in Kraft: Das Ingenieurgesetz macht aus der bisherigen Standesbezeichnung „Ingenieurin“/“Ingenieur“ eine Qualifikation, also einen international gültigen Bildungsabschluss.
Damit könne die Inhaberin/der Inhaber nachweisen, dass sie/er über definierte Kompetenzen auf dem Niveau 6 des Europäischen Qualifikationsrahmens verfügt.
Dadurch werden die bisher nur in Österreich anerkannten Ingenierinnen/Ingenieure auch international anerkannt, schildert das staatliche Informationsportal help.gv.at.
Die Voraussetzungen für den Erwerb der Qualifikationsbezeichnung sind demnach:
- ein höherer berufsbildender Bildungsabschluss oder
- ein vergleichbarer Abschluss und
- nachfolgende aufbauende Fachpraxis.
- Für den Qualifikationsnachweis muss außerdem ein Fachgespräch mit zwei Experten aus dem eigenen Berufsbereich absolviert werden.
- Die in Frage kommenden technischen und gewerblichen Fachrichtungen sind in der IngG-Fachrichtungsverordnung festgelegt.
Die nachgewiesene Praxis der Fachrichtung muss grundsätzlich der Ausbildung entsprechen, wobei naheliegende Bereiche, die mit der Ausbildung in Zusammenhang stehen, ebenfalls zulässig sind (z.B. Abschluss in der Fachrichtung Maschinenbau, Tätigkeit im Bereich Mechatronik).
Die Wirtschaftskammern sind für die Abwicklung der Fachgespräche im Rahmen des Ingenieurgesetzes zuständig. Für land- und forstwirtschaftliche Ingenieurinnen/Ingenieure muss der Antrag beim Landwirtschaftsministerium eingebracht werden.
Link: help.gv.at