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Recht, Tipps, Veranstaltung

Drohnen in Österreich: So sind die Regeln

Wien. Ob als Spielzeug oder Forschungsinstrument – die Zahl der Drohnen steigt stetig. Mit dem Kauf einer Drohne sind Pflichten verbunden, warnen die Versicherer.

Der österreichische Versicherungsverband VVO, das KFV (Kuratorium für Verkehrssicherheit) und Austro Control präsentierten vor kurzem Erhebungsergebnisse zum Wissensstand der Österreicher in Bezug auf Drohnen und erklärten, was erlaubt ist und was nicht.

Invasion der unbemannten Flugobjekte

Die Zahl der Drohnen steigt. Längst haben sich die kleinen, unbemannten Flugobjekte in Elektromärkten ihren eigenen Ausstellungsbereich erkämpft. Und das wohl zurecht: Laut einer aktuellen KFV-Erhebung würde jeder dritte Österreicher gerne eine Drohne nutzen, heißt es.

„Der wohl häufigste Grund, um sich eine Drohne zu kaufen, ist der Spaß-Faktor. Doch auch wenn die Steuerung einer Drohne viel Freude macht, sollte die Sicherheit nicht zu kurz kommen“, so Hartwig Löger, Vorstandsvorsitzender von UNIQA Österreich und Vizepräsident des österreichischen Versicherungsverbandes VVO: „Auch wenn aktuelle Entwicklung zeigen, dass es weder in Österreich, noch in anderen Ländern, viele Schadensfälle gibt, rate ich zu einer Risikoabsicherung über eine Versicherung.“

Wissensdefizite rund um Vorschriften und Sicherheit

Eine aktuelle Erhebung des KFV zeige, dass österreichische Drohnen-Fans häufig nur unzureichend über die hierzulande geltenden Bestimmungen Bescheid wissen:

  • 58 Prozent der Befragten geben an, zumindest ungefähr über die rechtlichen Vorschriften bzgl. der Nutzung von Drohnen informiert zu sein.
  • Zugleich geben aber 4 von 10 Personen ganz offen zu, gar nichts über die rechtlichen Aspekte der Drohnennutzung zu wissen.
  • Jeder zehnte Drohnen-Besitzer weiß nicht, ob seine eigene Drohne genehmigungspflichtig ist.

„Die Ergebnisse unserer Erhebung zeigen deutlich, dass hinsichtlich der Frage, was rund um die Nutzung von Drohnen erlaubt ist, noch großer Aufklärungs- und Informationsbedarf besteht“, so Othmar Thann, Direktor des KFV.

Eigenen Angaben zufolge lernen die österreichischen Drohnen-Fans die Handhabung vor allem vom sozialen Umfeld und aus dem Internet.

Österreichisches Regulativ als Vorbild für Europa

Die Nutzung von Drohnen wirft viele Fragen auf:

  • Wo darf ich meine Drohne fliegen lassen?
  • Wann wird eine Genehmigung benötigt?

In Österreich gilt seit 2014 das novellierte Luftfahrtgesetz, das erstmalig den Einsatz von Drohnen ermöglicht. Es werden allerdings genaue Kriterien und Standards definiert, die sicherstellen sollen, dass diese Luftfahrzeuge sicher unterwegs sind und niemanden gefährden. Austro Control hat dazu Durchführungsbestimmungen erlassen, die bei der Bewilligung in erster Linie auf das Gefährdungspotential abstellen. Unterschieden werden:

  • Einsatzgebiete (unbebaut, unbesiedelt, besiedelt und dicht besiedelt)
  • Gewichtsklassen (bis 5 kg, 5 bis 25 kg und 25 bis einschließlich 150 kg).

Daraus ergeben sich unterschiedliche Kategorien und in weiterer Folge die Strenge der Auflagen. „Mit diesem Regulativ hat Österreich in Europa eine Vorreiter-Rolle übernommen“, meint Heinz Sommerbauer, CEO von Austro Control. „Dabei gilt: Die Höhe des Risikos definiert die Auflagen. Das ist ein Ansatz, den wir entwickelt haben und der jetzt von der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA), die an einem gesamteuropäischen Regelwerk arbeitet, übernommen wird.“

Hinweise für Drohnen-Piloten bietet auch die Website des Verkehrsministeriums.

Seit Inkrafttreten des novellierten Luftfahrtgesetzes gab es insgesamt rund 3.000 Anträge, davon wurden rund 2.400 bewilligt. 2016 gab es 1.195 Bewilligungen (2015: 410; 2014: 150)

Tipps zum sicheren und korrekten Umgang mit Drohnen:

  • Bis 250 Gramm gelten Drohnen als Spielzeug und dürfen auf eine Maximalhöhe von 30 Metern aufsteigen.
  • Ab 250 Gramm ist eine Bewilligung von Austro Control sowie eine Haftpflichtversicherung für die Drohne erforderlich. Derlei Drohnen unterliegen dem Luftfahrtgesetz, die maximal erlaubte Flughöhe beträgt 150 Meter bei ständigem Sichtkontakt.
  • Orte in Flughafennähe, Militäreinrichtungen und dicht bebaute Gebiete zählen für Drohnen zu den absoluten Sperrzonen.
  • Auch bei Privatgründen gelten Einschränkungen: Diese dürfen nur mit Genehmigung des Eigentümers beflogen werden.
  • Ohne Bewilligung mit einer Drohne in Österreich zu fliegen, stellt eine Verwaltungsübertretung dar. Das Strafausmaß beträgt bis zu 22.000 Euro.
  • Auch der gewerbliche Betrieb von Drohnen erfordert eine Betriebsbewilligung der Austro Control.

Link: Austro Control (Drohnen)

Link: Drohnen-Info des Verkehrsministeriums

Link: VVO

 

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