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Recht

Wohnbauförderungsbeitrag wird Sache der Länder

Wohnbau. Ab nächstem Jahr sind die Länder für die Einhebung des Wohnbauförderungsbeitrags zuständig. Mit einer Novelle erhalten sie volle Tarifautonomie.

Die Regierungsparteien ÖVP und SPÖ waren sich zuletzt im Parlament einig, dass der Bund keine Ober- oder Untergrenzen einführen will, berichtet die Parlamentskorrespondenz: Sie erwarten durch die Novelle keine wesentlichen Tarifänderungen.

Länder können Wohnbauförderungsbeitrag autonom festsetzen

Bislang betrug der Wohnbauförderungsbeitrag (WFB) einheitlich 1% der Bemessungsgrundlage der Sozialversicherung. Er wird je zur Hälfte von DienstnehmerIn und Dienstgeber getragen und dient dem geförderten Wohnbau.

Ab Jänner 2018 können die Länder Höhe des Tarifs festlegen: Trifft ein Bundesland für 2018 keine diesbezügliche Regelung, so soll für dieses Jahr ein Tarif von 0,5% gelten, schlagen die Abgeordneten Peter Haubner (ÖVP) und Kai Jan Krainer (SPÖ) vor.

Die Abgabe wird künftig im Rahmen der Sozialversicherung eingehoben. Die organisatorischen Bestimmungen bleiben überwiegend gleich.

Um den Verwaltungsaufwand zu minimieren und Einheitlichkeit zu gewähren, soll die Gesetzgebungskompetenz beim Bund bleiben. Diese Praxis wurde bereits in anderen Fällen, beispielsweise bei Grund- und Kommunalsteuer gewählt, führen die Initiatoren des Wohnbauförderungsbeitragsgesetzes 2018 aus.

Die Novelle wird auch dafür genutzt, einen Solidarbeitrag der Länder für die Kosten der Heimopferrenten vorzusehen. Geplant ist eine Beteiligung von einer Million Euro pro Jahr. Die Höhe verteilt sich auf die Länder nach der Volkszahl. Für 2017 – das Gesetz trat mit 1. Juli 2017 in Kraft – sollen die Länder einen Beitrag von 500.000 € leisten. Dazu wird das Finanzausgleichsgesetz 2017 angepasst.

Link: Parlament

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