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Buch. Das Praxishandbuch „Wer erbt.“ von Heinrich Weninger bereitet das unlängst neugestaltete Erbrecht optisch auf – mit 106 Beispielgrafiken und 60 Testamentsbeispielen.
„Bei meinen Vorträgen fällt mir anhand der Fragen immer wieder auf, wie lückenhaft das Allgemeinwissen zum Erbrecht teilweise ist“, so Wirtschaftsjurist Weninger.
Klare Formensprache für komplexe Materie
Eine grafische Aufbereitung verlange einheitliche und verständliche Farben und Formen, die sich möglichst sinnvoll durch die Beispiele im Erbrecht durchziehen, heißt es: Auch bei Formalfragen zu Testamenten sei durch die klare farbliche Darstellung in gültiger bzw. (bereits) ungültiger Version jeder Fehler deutlicher zu erkennen als in reiner Umschreibung, so der Autor des bei Manz erschienenen Praxishandbuchs, der als Wirtschaftsjurist im Bankwesen tätig ist.
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