Open menu
x

Bequem up to date mit dem Newsletter von Extrajournal.Net!

Jetzt anmelden, regelmäßig die Liste der neuen Meldungen per E-Mail erhalten.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Newsletter-Seite sowie in unserer Datenschutzerklärung.

Recht, Tipps

Was die Air Berlin-Pleite für das Flugticket bedeutet

Galgenfrist. Die Insolvenz der Air Berlin am Dienstag hat zu viel Besorgnis bei Konsumenten geführt: Entscheidend für die Sicherheit der Flugtickets ist die 3-Monats-Frist, meint die AK NÖ.

Derzeit verzeichnen Konsumentenberatungen zahlreiche Anfragen. Die häufigste Frage ist: Verfällt mein Ticket für einen bereits gebuchten Flug mit Air Berlin?

AK-Konsumentenschützer Herwig Rezek beruhigt: „Wenn der Flug bereits gebucht ist und in den nächsten drei Monaten stattfindet, bleibt das Ticket gültig. Air Berlin hat zwar einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt, aber die deutsche Bundesregierung hilft mit einem Kredit aus. Damit ist der Flugbetrieb voraussichtlich bis November gesichert.“

Kommt man wieder zurück?

Die AK hat für besorgte Flugreisende eine Hotline eingerichtet (Tel. 01 501 65 1402). Grundsätzlich sieht die Situation laut ihr derzeit so aus:

  • Derzeit führt Air Berlin die Flüge durch. Auch wenn man sich bereits auf Urlaub befindet, besteht kein Grund zur Panik, so die AK. Solange der Rückflug in den kommenden drei Monaten geplant ist, finde der Flug aller Voraussicht nach statt und das Ticket bleibt gültig.
  • Viele Menschen erkundigen sich auch, ob sie von bereits gebuchten Flügen zurücktreten können. Die Antwort: Es ist derzeit kein Stornierungsgrund vorhanden. Selbst wenn ein Flug für die Zeit nach dem Auslaufen des Kredits der deutschen Bundesregierung geplant ist, bringe eine Stornierung nach derzeitigem Stand keinen Vorteil.
  • Gilt die Sicherheit der deutschen Bundesregierung auch für Österreicher? Die Finanzspritze dient der Aufrechterhaltung des Flugbetriebes und kommt allen Kunden von Air Berlin zu Gute. Spannend ist freilich die Frage, was passiert, wenn das Geld wider Erwarten doch nicht für drei Monate reichen sollte.
  • Bei Flugbuchungen gibt es einen entscheidenden Unterschied zwischen direkten Buchungen und Pauschalreisen über einen Reiseveranstalter, so die AK. Grundsätzlich können Tickets bei Air Berlin weiterhin ganz normal gebucht werden. Aber: Bei Pauschalreisen ist der Reiseveranstalter der Vertragspartner des Konsumenten und damit auch der Ansprechpartner bei Problemen in der Abwicklung. Das bedeutet in der Regel, dass ein ausgefallener Flug vom Veranstalter ersetzt werden muss.
  • Wer dagegen direkt bei Air Berlin gebucht hat, wäre im Falle des Falles Gläubiger im Insolvenzverfahren und müsste mit einer sehr geringen Quote rechnen. Anders ausgedrückt, der Großteil des Geldes für das Ticket wäre weg, und geflogen wird nicht. „Sie haben dabei schlechte Chancen zu Ihrem Geld zu kommen, weil Großgläubiger bevorzugt werden“, formuliert es die AK auf ihrer Website.

Das Problem der Folgekosten bei Stornierungen

Probleme können sich auch ergeben, wenn ein beabsichtigter Flug storniert und zu einem anderen Zeitpunkt durchgeführt wird. Das ist bei Air Berlin schon vor der Insolvenz häufig passiert und kann auch bei anderen Airlines geschehen.

Das Problem dabei: Die Folgekosten von Flugstornierungen, zum Beispiel Kosten für Mietautos und Hotels, verpasste Ausflüge und ähnliches, werden dabei nicht ersetzt, so die AK.

Luftfahrtexperten erwarten jedenfalls in den kommenden Wochen ein Tauziehen um die besten Teile der Air Berlin – und am Ende würden Flotte und Strecken der Air Berlin unter einen oder mehrere neue Eigentümer aufgeteilt werden, die im Idealfall auch die bereits gebuchten Flüge durchführen.

Ein heißer Kandidat für die Übernahme des Löwenanteils von Air Berlin ist die Lufthansa, die in den Augen der deutschen Regierung die Ideallösung zu sein scheint – aber wie das alles ausgeht, bleibt abzuwarten. Je später ein beabsichtigter Flug mit Air Berlin stattfinde, desto riskanter ist die Sache jedenfalls, heißt es.

Neuregelung wird gefordert

Auch wenn Passagiere, die mit Air Berlin bereits in den Urlaub geflogen sind oder im Besitz von gültigen Tickets sind, momentan von der Insolvenz noch nicht betroffen sind, macht der Fall deutlich, dass Konsumenten bei Konkurs eines Flugunternehmens durch die Finger schauen können, heißt es beim Automobilklub ÖAMTC: Er fordert jetzt eine Gesetzesänderung.

Das Problem bringt ÖAMTC-Jurist Nikolaus Authried so auf den Punkt: „Wer direkt bei Air Berlin oder über ein Reisebüro nur den Flug gebucht hat, kann auf einem großen Teil seiner Forderungen ’sitzen bleiben‘.“

Seit 1999 schützt zwar die Reisebürosicherungsverordnung Konsumenten, wenn Reiseveranstalter oder Reisebüros in Konkurs gehen, allerdings nur dann, wenn es sich bei der Reise um eine Pauschalreise handelt. „Die Verordnung verpflichtet diese Unternehmen, mit einer Versicherung oder einer Bankgarantie für den Insolvenzfall vorzusorgen“, erklärt Authried. „Für Fluglinien ist diese Konkursabsicherung noch immer nicht vorgeschrieben.“

Der ÖAMTC fordert aus Anlass des Insolvenzantrags von Air Berlin erneut, dass diese Lücke im Konsumentenschutzrecht geschlossen wird.

„Hände weg von Gutscheinen“

Konsumenten rät der ÖAMTC auch dringend, jetzt keine Gutscheine von Air Berlin mehr zu erwerben oder sich als Entschädigung ausfolgen zu lassen: „Gutscheine einer bereits zahlungsunfähig gewesenen Airline könnten sehr bald nahezu wertlos sein“, hält der ÖAMTC-Jurist fest.

Generell sei es immer ratsam, vor der Buchung eines Fluges Erkundigungen über das jeweilige Luftfahrtunternehmen einzuholen, gerade was dessen finanzielle Situation anbelangt. Die ÖAMTC-Rechtsberatung stehe für Mitglieder des jeweiligen Landesclubs kostenlos zur Verfügung.

 

Weitere Meldungen:

  1. Rückkauf der Lebensversicherung: Ein Drittel der Beschwerden erfolgreich
  2. One Hotels kauft den Rest von Motel One: Die Kanzleien
  3. Tourismus-Akzeptanz in Österreich wird jetzt dauerhaft gemessen
  4. TUI Cruises holt sich Geld per Anleihe mit Latham & Watkins