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Recht

Auch Raiffeisen muss Negativzinsen bezahlen, so VKI

Wien. Nach dem OGH-Urteil gegen die Raiffeisenbank Bodensee gibt es keinen weiteren Grund Zahlungen hinauszuzögern, meint der VKI.

Bereits in mehreren Verfahren habe der Oberste Gerichtshof (OGH) bestätigt, dass Banken bei Krediten nicht einseitig eine Zinsuntergrenze in Höhe des Aufschlages festlegen dürfen.

Manche Banken kündigten daraufhin an, die zu viel verrechneten Zinsen gutzuschreiben. Raiffeisen hingegen wollte noch die Entscheidung des Verfahrens gegen die Raiffeisenbank Bodensee abwarten. Nun liegt auch dieses Urteil des OGH vor – und es deckt sich mit den bisherigen zu dieser Causa, so der VKI.

Worum es geht

Der OGH hatte in mehreren Verfahren bestätigt, dass Banken nicht einseitig die Marge als Kreditzinsuntergrenze festlegen dürfen. Der VKI stellte daraufhin im Juni für Konsumenten einen Musterbrief bereit, mit dem sie ihre Banken auffordern konnten, die Zinsen richtigzustellen.

Dieser Musterbrief wurde laut VKI bisher mehrere tausend Male heruntergeladen. Manche Banken haben angekündigt, die zu viel verrechneten Zinsen gutzuschreiben – in Summe geschätzte rund 360 Mio. Euro.

Vor allem Raiffeisenbanken reagierten auf den VKI-Musterbrief aber mit der Ansage, auf die noch ausständige Entscheidung im Verfahren gegen die Raiffeisenbank Bodensee warten zu wollen, so die Verbraucherschützer.

Nun liege für dieses Verfahren, das der VKI im Auftrag des Sozialministeriums führte, auch das höchstinstanzliche Urteil vor. Darin wurde wieder bestätigt, dass die einseitige Einziehung der Marge als Untergrenze unzulässig ist. D. h. es ist nicht rechtskonform, wenn der Zinsindikator einseitig bei 0 Prozent „eingefroren“ bzw. ein Mindestzinssatz in Höhe des vereinbarten Aufschlages verrechnet wird.

Der VKI stellt an Raiffeisen – wie auch an die anderen betroffenen Banken – zwei Forderungen: Erstens sollen sie die in der Vergangenheit zu viel verrechneten Zinsen den Konsumenten gutschreiben. Und zweitens sollen die Banken die Zinsen in Zukunft richtig berechnen, d. h. den Zinssatz richtigstellen. Weigern sich betreffende Banken weiterhin, werde der VKI die geschädigten Konsumenten unterstützen, zu ihrem Recht zu kommen.

„Wir haben Verständnis dafür, dass die Zinsrückzahlung nicht auf Knopfdruck durchgeführt werden kann. Wir fordern aber alle säumigen Banken zur Erklärung auf, dass sie diese zu Unrecht zu viel verrechneten Zinsen zurückzahlen werden. Diese Forderung richtet sich vor allem an die Raiffeisenbanken“, sagt Beate Gelbmann, Leiterin der Abteilung Klagen im VKI.

Um welche Verträge es geht

Der VKI sieht generell betroffen:

  • Kreditverträge mit variablem Zinssatz, bei denen die Bank einseitig die Marge als Untergrenze festgelegt hat (ob sie dies – meist im Jahr 2015 – nun extra in Briefen an die Konsumenten angekündigt oder schlicht durchgeführt hat, sieht der VKI als irrelevant an).
  • Kreditverträge mit variablem Zinssatz, bei denen bereits im Vertrag die Marge als Untergrenze festgelegt wurde, aber gleichzeitig keine Obergrenze vereinbart wurde.

Link: VKI

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